- Compulsoriales
Compulsoriales (Compulsorium, Rechtsw.), Befehl zur Einsendung der Acten an ein höheres Gericht, s. u. Appellation.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Compulsoriales (Compulsorium, Rechtsw.), Befehl zur Einsendung der Acten an ein höheres Gericht, s. u. Appellation.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Zwangsbrief — (Literae compulsoriales), eine von einer höhern Behörde an eine niedere, od. von irgend einer Behörde an eine ihr untergebene Person erlassene, gewöhnlich mit Strafandrohung verbundene Aufforderung, daß sie ihrer versäumten Pflicht alsbald… … Pierer's Universal-Lexikon
Appellation — (v. lat. Appellatio, Berufung, Provocation), I. ein ordentliches suspensives u. devolutives Rechtsmittel zum Schutze dessen, welcher sich durch eine obrigkeitliche Entschließung (Bescheid, Resolution od. Handlung) in seinen Rechten für verletzt… … Pierer's Universal-Lexikon
Litĕra — (lat.), Buchstabe; so L. salutāris, das A, s.d. 3) a); L. tristis, das C, s.d. 3) a); L. canīna, das R. s.d.; L. scripta manet, Geschriebenes bleibt, ist bleibend. In der Mehrzahl Litĕrae, 1) Schriften; 2) Brief; L. compulsoriāles, Zwangsbrief; L … Pierer's Universal-Lexikon