- Degradation
Degradation (v. lat. Degradatio), 1) im Allgemeinen die Herabsetzung eines mit einer besonderen Würde Versehenen auf eine niedrigere Stufe, eine Ehrenstrafe; 2) besonders die Herabsetzung eines Beamten aus einem höheren Amte in ein niederes, eine Disciplinarstrafe, s. u. Strafe; 3) die Entsetzung eines Geistlichen von seiner geistlichen Würde, Gewalt, äußerlichen Insignien, auf immer; nach katholischem Kirchenrecht: summarische D., ohne, wegen des unauslöschlichen Charakters der Weihe, ihn zu laiciren, d. i. gänzlich aus dem geistlichen Stande auszustoßen; u. ceremonielle D., wo der Bischof vor versammeltem Volke dem Schuldigen die Sentenz verkündigt, die geistlichen Insignien u. Kleidung ausziehen, Daumen, Hände u. Krone mit einem Messer abschaben läßt u. ihn dem weltlichen Richter, jedoch mit der gesetzlich vorgeschriebenen Bitte um Schonung, übergibt, eine Clerikalstrase. Die so bewirkte D. heißt Real-D., im Gegensatz der blos durch Bekanntmachung der geistlichen Sentenz bewirkten mündlichen (Verbal-) D., durch erstere geht das Privilegium fori et canonis verloren. Rach katholischem Recht sind Meuchelmord, Nothzucht, Blutschande, offenbare Ketzerei, Verfälschung päpstlicher Briefe u. alle Verbrechen, worauf Todes- u. Verstümmelungsstrafen stehen, nach protestantischem Recht diese u. alle eigentlichen Verbrechen in der Regel hinreichender Grund dazu; sie geschieht bei den Protestanten meist blos durch den Ephorus mit dem Actuar, einigen Geistlichen u. Gemeindeabgeordneten. 4) Strafe beim Militär, wodurch ein Angestellter zu niederen Graden herabgesetz wird. Sie findet sich als Dejectio gradus schon im Römischen Recht; jetzt ist sie in den meisten Staaten für Offiziere abgekommen (an deren Stelle tritt Cassation u. Festungsstrafe), aber in Rußland noch üblich.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.