Gedächtnißwappen

Gedächtnißwappen

Gedächtnißwappen, 1) Wappen, welche als Andenken eines vergangenen Besitzes, auf welchen man keine Ansprüche mehr macht, geführt werden; 2) allgemeiner die Wappen, welche zur Erinnerung an einen bestimmten Vorfall geführt werden.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Wappen — Wappen, 1) im Allgemeinen Schilde mit allerlei Figuren verziert u. umgeben; bes. 2) die den Regeln der Heraldik (s. d.) gemäßen Darstellungen gewisser Bilder u. Figuren (Wappenbilder) im Schilde u. Oberwappen, deren Gebrauch dem Besitzer entweder …   Pierer's Universal-Lexikon

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