- Knappe
Knappe, 1) (Schildknappe, Knecht, Wapener), im Mittelalter ein junger Edelmann, welcher nach Zurücklegung des 14. Jahres unter Feierlichkeiten wehrhaft gemacht worden war, u. sich dann unter Leitung u. im Dienste eines Ritters selbst zum Ritter ausbildete. Ursprünglich brauchte der K. nur ein Freigeborener zu sein, später mußte er jedoch der Sohn eines Ritters sein,[598] Der Jüngling, welcher im Hause u. Dienste eines befreundeten Ritters als Page verlebt hatte, wurde in der Kirche vom Priester mit dem geweihten Schwerte umgürtet, hatte die Aufsicht über die Pferde, gab den Jüngeren Unterricht im Reiten u. im Gebrauch der Waffen u. begleitete seinen Herrn zu den Turnieren u. Kriegszügen, od. die Dame auf ihrer Reise, um sie gegen Gefahren zu schützen u. für ihre Bequemlichkeit zu sorgen. Beim Turnier führte der K. dem Ritter das Streitroß nach, ein anderer trug Helm, Lanze u. Schild (davon ihr französischer Name Ecuyer, Schildträger, Schildknappe). Im Gefecht hielt der K. hinter seinem Herrn, um ihm Hülfe zu leisten, wenn er verwundet wurde, ihm ein anderes Pferd od. eine andere Lanze zu reichen, od. die gemachten Gefangenen in Verwahrung zu nehmen. Bisweilen nahmen sie selbst thätigen Antheil am Gefecht; doch war ihnen nur der Gebrauch der Streitaxt u. des Schwertes gestattet. Im Frieden lag den K-n auf der Burg ihrer Herrn, nächst der Sorge für Pferd u. Waffen, auch der Empfang der ankommenden Fremden u. die Bedienung bei Tafel od. Auch begleiteten sie ihren Herrn u. fremde Ritter in das Schlafzimmer, um ihnen bei dem Auskleiden zu helfen. Hatten sie in diesen Vorbereitungen, welche mit ununterbrochenen Waffenübungen abwechselten, das 21. Jahr erreicht u. gehörige Proben ihres Muthes gegeben, so wurde ihnen mit Zustimmung des Ritters der Ritterschlag ertheilt. 2) Bei Müllern, Tuchmachern u. an manchen Orten auch bei den Leinwebern so v.w. Gesell; 3) so v.w. Bergknappe.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.