- Kurvereine
Kurvereine, die von dem kurfürstlichen Collegium außer dem Reichstage u. außer den Kaiserwahlen geschlossenen Vereinigungen (Beschlüsse) zur Wahrung gemeinsamer Rechte in besondern Zeitereignissen. Man zählt acht od. neun K., nämlich: a) zu Rhense (1338), die Wahlfreiheit der Kurfürsten gegen den Papst zu behaupten u. unabhängig von demselben den Kaiser zu wählen; b) zu Frankfurt a. M. (1379), wo sich die Kurfürsten zum Vortheil des Papstes Urban VI. verbanden (nicht allgemein für einen Kurverein geltend); c) zu Marburg (1399), zur Entsetzung des Kaisers Wenzel; d) zu Lingen (1424), wegen der hussitischen Unruhen e) zu Frankfurt a. M. (1438), beschloß Neutralität im Streit zwischen Papst Eugen IV. u. dem Baseler Concil; f) zu Frankfurt a. M. (1446), zur Beobachtung guter Ordnung u. gegenseitiger Einverständnisse; g) zu Gelnhausen (1502), über dieselben Gegenstände u. Abwendung der Ketzerei. Da dieser ohne Wissen des Kaisers Maximilian I. errichtet u. eigentlich gegen ihn gekehrt war, gab er zu manchen Streitigkeiten Veranlassung; h) zu Worms u. i) ebd. 1558. Letzter bestimmte ungefähr das in den früheren Festgesetzte u. wurde mehrmals, zuletzt 1764, beschworen. Böhmen nahm an keinem K. Theil, vgl. unter Kurfürst.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.