Legitimiren

Legitimiren

Legitimiren (r. lat.), etwas für gesetzlich, rechtlich gültig erklären, s. Legitimation; sich l., darthun, daß man die behauptete Person sei, daß man die behaupteten Forderungen, Rechte, Aufträge habe.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Norwegen [2] — Norwegen (Gesch.). N., eins der drei Skandinavischen Reiche, kannten die Alten gar nicht, zuerst führt Plinius dasselbe unter dem Namen Nerigos, u. zwar als eine große Insel, an. Im 4. Jahrh. war N. (Norege) schon als Westtheil Skandinaviens u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Paß [1] — Paß, ein schriftliches, von der Polizeibehörde ausgestelltes Zeugniß für Reisende, womit dieselben sich an fremden Orten über ihre Person u. den unverdächtigen Zweck ihrer Reise legitimiren können. Der P. enthält meist, neben der Ausfertigung der …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Pfalzgraf — (Comes palatinus), 1) ursprünglich der einer Pfalz vorgesetzte Beamte. Der P. war der oberste Beamte in den verschiedenen Pfalzen der fränkischen u. deutschen Könige u. zugleich Richter über einen gewissen Bezirk; der vornehmste war der P. in… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Pfandbriefe — Pfandbriefe, 1) Urkunden, in denen die Hypothekenbehörde das Certificat ausstellt, daß für Jemanden auf dem Folium eines gewissen Grundstücks eine Hypothek für die im P. angegebene Summe eingetragen sei; 2) Schuldscheine, welche, meist auf den… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Russisches Reich [1] — Russisches Reich. A) Lage, Grenzen u. Größe. Ausgebreitetstes Reich der Erde u. größtes, welches je die Welt sah (das Römische Reich war kaum 1/4 so groß); erstreckt sich über Osteuropa u. Nordasien, sowie über mehre Inseln zwischen Asien u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schuldschein [1] — Schuldschein, eine schriftliche Urkunde, welche die Versicherung des Ausstellers enthält, daß er einem Anderen eine gewisse Geldsumme od. Geldeswerth schuldig sei. Der S. hat zunächst nur die Natur eines Beweisdocumentes für dasjenige, was in… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schwarzburg [2] — Schwarzburg (Gesch.). Die Grafen von S. gehören zu den ältesten u. vornehmsten Dynastengeschlechtern Thüringens, als deren urkundlich bekannter Ahnherr Graf Sizzo im 12. Jahrh. gilt. Er hatte zwei Söhne, Heinrich, welcher S., u. Günther, welcher… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Seerecht — Seerecht, der Inbegriff der Rechtsnormen, welche sich auf das gesammte Seewesen, die Benutzung des Meeres zur Schifffahrt u. den Seehandel, ingleichen auf den Seekrieg etc. beziehen. Die Quellen des S s sind im Allgemeinen dieselben, wie die des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Staatspapiere — (Staatsschuldscheine, Staatsobligationen, Fonds, Stocks, Effets publics), die den Staatsgläubigern über die ihnen gegen den Staat zustehenden Forderungen ausgestellten Schuldscheine. Die S. unterscheiden sich danach wesentlich von dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zehn Plagen — Zehn Plagen, Ereignisse, welche sich in Ägypten vor dem Auszug der Israeliten zutrugen u. wodurch das Land in große Trübsal versetzt wurde. Moses hatte den König schon vergebens um die Erlaubniß gebeten, die Israeliten nach Kanaan zu führen (s.u …   Pierer's Universal-Lexikon

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