- Qualität
Qualität (v. lat. Qualitas), 1) heißt Beschaffenheit, das, was etwas ist od. als was es gedacht wird. Die Q-en der Dinge sind daher ihre Eigenschaften, u. zwar zunächst wie sie sich der sinnlichen Auffassung darstellen u. in ihren Wirkungen verrathen. Da aber alle diese sinnlich erscheinenden Eigenschaften nicht nur veränderlich, sondern von Bedingungen, welche außerhalb des Dings selbst liegen, abhängig, also relativ sind (die Körper zei-[736] gen z.B. keine Farben ohne das Licht, sie klingen nicht im luftleeren Raume etc.), so ist frühzeitig diesen erscheinenden Q-en gegenüber die Frage nach der wahren Q., dem Wesen der Dinge, entstanden. Die neueren Philosophen, wie Locke, Leibnitz, Kant, Herbart, haben in dieser Beziehung den Satz geltend gemacht, daß es zwar nothwendig sei, gewisse den Dingen od. deren letzten Elementen selbst zukommende Q-en vorauszusetzen, daß aber diese eigene Q. der Dinge unbekannt sei; in früheren Zeiten glaubte man jedoch, sie dadurch erkennen zu können, daß man die sinnlich erscheinenden Eigenschaften der Dinge od. auch die Art, wie gewisse Eigenschaften in bestimmten Dingen sich als verbunden darstellen, auf den allgemeinen Begriff dieser Eigenschaften od. Dinge zurückführte u. das, was dieser Begriff besagt, für die Q., das Wesen der Sache erklärte. Auf die Frage, was macht das Holz zu dem, was es ist? wurde dann geantwortet, das, was im Begriffe des Holzes liegt, das Holzsein, die Holzheit etc. Hieraus entwickelte sich bes. unter dem Einflusse des Aristoteles die scholastische Lehre von den specifischen Differenzen, den Quidditäten u. Häcceïtäten, welche man, als man einsah, daß dadurch für die Einsicht in das Wesen der Dinge nicht mehr enthalten sei, als was die Erfahrung vor Augen legt, verborgene Q-en (Qualitates occultae) nannte. 2) In der Logik bedeutet Q. eines Begriffes seinen Inhalt, den Inbegriff der Merkmale, durch welche er gedacht wird; Q. eines Urtheils, die Bestimmung des Verhältnisses zwischen Subject u. Prädicat, je nachdem das letztere vor dem ersteren bejaht od. verneint wird (bejahendes od. positives, verneinendes od. negatives Urtheil). 3) Im Sprachgebrauch des gewöhnlichen Lebens bezeichnet man durch Q. einer Person wohl auch ihren Rang, ihre amtlichen Verhältnisse etc. 4) Bei den alten Grammatikern ist Q. so viel als Modus im Verbum.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.