- Roussillon [1]
Roussillon (spr. Russiljong), sonst Gouvernement in Frankreich, an Spanien u. das Mittelmeer grenzend; fast ganz dem jetzigen Departement Ostpyrenäen entsprechend; Hauptstadt: Perpignan. R., in ältester Zeit ein Theil des Narbonensischen Gallien, wurde von den Sordones bewohnt; ihre Stadt war Ruscino, welche später von den Römern colonisirt wurde; im 4. Jahrh. wurde die Stadt zerstört u. von ihr ist noch la Tour de R. bei Perpignan übrig. 462 wurden die Römer daraus von den Westgothen vertrieben; 720 eroberten es die Sarazenen von Spanien aus, aber diese wurden schon 760 von Pipin dem Kurzen vertrieben, u. R. mit dem Fränkischen Reiche vereinigt u. zu Aquitanien geschlagen. Karl der Große setzte auch in R. einen Grafen ein; die Grafen von R. wurden zu Anfang des 10. Jahrh. erblich; der letzte erbliche war Graf Guinard II., u. als dieser 1172 kinderlos starb, vermachte er die Grafschaft R. dem König Alfons von Aragon, welcher sie von der Krone Frankreich in Lehn erhielt. Alfons gab 1185 R. u. Cerdagne seinem Bruder Sancho, welchem 1222 sein Sohn Nunez Sancho folgte; nach diesem erhielt 1251 diese Grafschaften Don Peoro, zweiter Sohn des Königs Jakob II. von Aragon. 1259 gab Ludwig IX. seine Souveränetätsrechte auf R. durch einen Tractat auf, u. R. kam unter die Oberlehnsherrschaft von Aragon. Als sich Jakob II., Sancho's Sohn u. Pedro's Enkel, feindlich gegen seinen Lehnsherrn zeigte, wurde R. als verwirktes Lehn erklärt u. wieder mit Aragon vereinigt, bei welchem es bis Johann II. blieb. Dieser versetzte, als sich Barcelona gegen ihn empörte, R. 1462 an Ludwig XI. von Frankreich. Doch die Roussilloner empörten sich auch gegen ihren neuen Herrn u. wurden dabei von Aragon unterstützt; doch siegten die Franzosen, eroberten 1473 Perpignan u. besaßen R. bis 1493, wo Karl VIII. die Grafschaft freiwillig an König Ferdinand von Aragon zurückgab. R. blieb nun bei Spanien bis 1642, wo Ludwig XIII. Perpignan eroberte u. ganz R. in Besitz nahm. 1659 wurde dem König Ludwig XIV. im Pyrenäischen Frieden diese Eroberung mit aller Souveränetät förmlich abgetreten, u. seitdem ist R. bei Frankreich geblieben.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.