- Meißen [4]
Meißen (Gesch. des Burggrafthums). Der erste namentlich bekannte od. wahrscheinlich vom Kaiser Heinrich I. eingesetzte Burggraf von M. war Rigdag (st. 984). Erblich wurde diese Würde aber erst ums Jahr 1200 in der Person Meinhers von Werben, welcher auch die nachherige Grafschaft Hartenstein besaß u. auf seinen älteren Sohn Meinher II. den Stifter des Klosters Grünhain, vererbte. Nachdem dessen Nachkommen nächst anderen Besitzungen namentlich die Herrschaften Frauenstein (1329), Lichtenwalde (1336) u. Purschenstein mit Sayda (1350) erworben hatten, bildeten sich um 1381 zwei Meißner Burggrafenlinien, nämlich die von Meinher V. gestiftete ältere od. Hartensteiner, welche nach wie vor meist auf dem Schlosse Hartenstein residirte, u. die von Meinhers Bruder Berthold gestiftete jüngere od. Frauensteiner, welche aber schon mit des Stifters Sohne, Meinher VI., um 1401 wieder erlosch. Bald nachher erlangte Burggraf Heinrich I. Reichsfürstenrang, wogegen er 1417 die Grafschaft Hartenstein an die von Schönburg veräußerte. Mit seinem Sohne Heinrich II. erlosch 1426 auch die ältere Burggrafenlinie, worauf Kaiser Sigmund mit dem Burggrafthum M. nebst dem Titel eines Grafen zu Hartenstein seinen Reichshofrichter, Heinrich von Plauen, belehnte, während gleichzeitig das Kurhaus Sachsen die burggräflichen Besitzungen einzog, ja sogar 1440 Heinrich nöthigte, mit Vorbehalt des Titels u. der Würde auf die Burggrafschaft M. zu Gunsten Sachsens wieder zu verzichten, nachdem schon 1439 das gedachte Kurhaus die Anwartschaft darauf vom Kaiser erhalten hatte. Kraft dessen ging, als mit Heinrich VII. im Jahre 1572 der letzte Burggraf von M. Reuß-Plauenschen Stammes starb, der Titel an Kursachsen über. Das Wappen det Burggrafen war ein schwarzes Andreaskreuz in goldenem [95] Felde. Vgl. Märcker, Das Burggrafthum M., Lpz. 1842.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.