Streichriemen

Streichriemen

Streichriemen, besondere Vorrichtung zum Schärfen seiner Messer, bes. Rasirmesser. In einfachster Gestalt ist der S. ein 2–3 Zoll breiter Lederriemen, auf dessen eines Ende man mit dem Fuße tritt, während man ihn am anderen mit der Hand festhält u. spannt. Durch Hin- u. Herstreichen mit dem Messer auf der glatten Riemenoberfläche schärft man es. Bei den besseren u. gewöhnlichen S. ist ein längliches Stück Holz auf einer Seite od. beiden mit sehr festem, aber weichem Leder (Justen) überzogen, meist so, daß letzteres nur an den Enden auf dem Holze, in der Mitte aber hohl liegt. Die Oberfläche des Leders ist mit Bimsstein abgeschliffen u. mit einer Mischung von Fett u. äußerst seinem Pulver von Schmirgel od. Kohle, Zinnasche, Blutstein etc. eingerieben. Bei den englischen S. ist das Leder auf ein eisernes Rähmchen gespannt, dessen schmale Seiten behufs der Spannung des S-s mittels einer Schraube beliebig von einander entfernt werden können. Diese S. befinden sich auch oft mit dem Rasirmesser in einem Futterale. Auch ersetzt man das Leder durch Blei (metallene S.); man gießt etwa 1/2 Zoll dicke Platten, faßt sie mit Holz ein, hobelt die Oberfläche glatt u. bestreicht sie mit einem Brei von Wasser u. feingeschlemmtem Polirpulver, welches man nach dem Trocknen gehörig einreibt. In neuester Zeit stellt man S. mittels Platten von Guttapercha her, welche letztere im gelösten od. erweichten Zustande mit einem äußerst sein gepulverten Gemisch von 4 Theilen Smirgel, 1 Th. Zinn- u. Bleiasche u. 1/2 Th. Graphit (um Messer zu schärfen) od. von 1 Th. Colcothar, 3 Th. Schmirgel u. 2 Th. Zinn- u. Bleiasche (zum Poliren) auf das Innigste vermischt u. dann gepreßt werden. Auch vulkanisirten Kautschuk, welchem man ähnliche Schleif- od. Polirmittel einverleibt, verwendet man zu S.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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