- Stückpforten
Stückpforten, 1) (Pfortgaten), eine der in den Wänden eines Kriegsschiffs befindlichen. einander gegenüberstehenden Öffnungen für das Geschützt deren Zahl u. Größe sich nach der Menge u. dem Kaliber des letzteren richtet, jedoch sind sie 4 Zoll, breiter als hoch. Die sie umschließenden Hölzer, in welche die Lucken (od. Pfortenthüren) genau passen heißen die Ober-, Seiten- u. Untertrempel; eben so unterscheiden sich die S. selbst in Seitenpforten, zu beiden Seiten des Schiffes; Hinterpforten, gewöhnlich für zwei Kanonen in der Constabelkammer, od., nach der neueren Einrichtung, in der Hinteren Abrundung des Schiffes; endlich Jagdpforten, vorn in der Back, über dem Galjon. Während der Fahrt sind die S. durch eigene Lucken verschlossen, welche mit ihren Hängen an den obern Trempel befestigt sind u. mittelst daran befindlicher Ringe durch die Pforttalje aufgezogen, durch die unterwärts an die Lucken befestigten Pforttaue aber zugezogen werden können. Bei den größeren Linienschiffen, welche mehre Geschützlagen übereinander führen, stehen zu gleichförmiger Vertheilung der Last die obern S. nicht unmittelbar Über den untern; zugleich sind die obern S. nicht durch Lucken (dünne Breter mit Einschnitten, in welche die Kanonen gerade passen, ausgefüttert) verschlossen, weil hier das hereinschlagende Sprützwasser durch die auf dem obern Deck befindlichen Speigaten sogleich wieder abfließt. Kaperschiffe u. leichte Fregatten haben bisweilen zwischen den Kanonen kleine Rojepforten; in solchem Falle müssen jedoch die S. größere Zwischenraume haben, als das Kaliber ihrer Geschütze erfordert. Die Lichtpforten, kleine viereckige Öffnungen in den Kammern der Schiffsoffiziere, sind bestimmt, Luft u. Licht einzulassen. Ballast-[3] od. Ladepforten sind die oft bei Kauffahrern unterhalb dicht über dem Wasserspiegel angebrachte größere Öffnungen, welche zum bequemeren Einbringen der Stückgüter u. des Ballastes dienen, die aber während der Fahrt fest zugemacht u. kalfatert werden. Eine ähnliche Öffnung (Piekpforte) hinten am Spiegel wird während des Baues eines großen Schiffs gelassen, um den Schiffszimmerleuten u. Handlangern bei der Arbeit als Thüre zu dienen, u. nach beendigtem Bau wieder verschlossen. 2) Hölzerne Läden, um die Scharten bedeckter, od. auch offener Batterien gegen das Flintenfeuer zu schützen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.