Untergerichte

Untergerichte

Untergerichte, die Gerichtsbehörden der ersten, untersten Instanz, bei welchen der Regel nach alle Rechtssachen zuerst anzubringen u. meist auch zuerst zu entscheiden sind. Nur ausnahmsweise sind manche Sachen, z.B. sonst die Rechtsangelegenheiten der Personen des privilegirten Gerichtsstandes u. die privilegirten Rechtssachen, Nullitäten etc., sogleich in erster Instanz vor ein Obergericht gewiesen. Die U. stehen nicht in der Weise unter den Obergerichten, daß jene allen Befehlen der letzteren unbedingt zu gehorchen hätten, sondern ihre Stellung ist nur die, daß, wenn eine Partei sich bei dem Ausspruche des U-s nicht beruhigen will, sie sich auf den anderweiten Ausspruch des Obergerichtes als des Gerichtes der zweiten Instanz berufen kann, dessen Urtheil dann an Stelle des Erkenntnisses des Gerichtes erster Instanz tritt. Meist ist den U-u auch die ganze Instruction des Processes überwiesen, u. nach älterer Verfassung sind sie auch vielfach mit der Besorgung von Geschäften der Verwaltung betraut. Ihre innere Einrichtung ist neuerdings sehr verschiedenartig gestaltet worden. In der früheren Zeit war sie fast ausschließlich eine monokratische, d.h. mit einem Dirigenten, welcher alle Geschäfte unter seiner alleinigen Verantwortlichkeit leitete, so daß ihn nur aushülfsweise Actuarien, Registratoren etc. beim Protololliren u. nöthigenfalls mit einer beschränkten Delegation für die niederen Branchen des Dienstes unterstützten. Dieser Art waren die älteren Land- u. Stadtgerichte, die Justiz- u. Gerichtsämter u. die meisten Patrimonialgerichte. Nach den neueren Gerichtsorganisationen sind aber vielfach auch die U. collegialisch organisirt, u. zwar entweder so, daß nur Collegialgerichte in unterster Instanz bestehen u. nur innerhalb derselben einzelnen Beamten die Geschäfte des Untersuchungs-, Hypotheken-, Bagatell-, Vormundschaftsrichters etc. überwiesen sind, welche dann die wichtigeren Sachen der Entscheidung des Collegiums zu unterbreiten haben; od. so, daß Einzel- u. Collegialgerichte in unterster Instanz neben einander bestehen, so daß die minder wichtigen Sachen, die Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit u. geringeren Criminalfälle bei den Einzelrichtern, die wichtigeren aber bei den Collegialgerichten anzubringen u. zu entscheiden sind. Mehrfach ist in neuerer Zeit auch eine Unterscheidung zwischen Civil- u. Criminaljustiz durchgeführt worden, so daß besondere U. für die Civiljurisdiction, andere wieder für die Criminaljurisdiction (Criminalgerichte, Inquisitoriate) bestehen. Auf ähnlicher Grundlage beruhte sonst auch die jetzt größtentheils antiquirte Unterscheidung der U. in Ober- u. Erbgerichte, von denen die ersteren die peinliche, hohe Halsgerichtsbarkeit (Jurisdictio alta), die anderen die streitige u. uichtstreitige niedere bürgerliche Gerichtsbarkeit, nebst der Bestrafung der geringeren, blos mit Buße u. Wette zu ahndenden Frevel (Voigteigerichtsbarkeit, Jurisd. bassa) zu exerciren hatten. In manchen Ländern bestehen über die Verfassung u. Verwaltung der U. besondere Untergerichtsordnungen, z. V. Hessen-Kasselsche Untergerichtsordnung vom 9. April 1732, Hannoversche Untergerichtsordnung vom 5. Oct. 1827 (Spangenberg, Commentar zur Proceßordnung für die U, Hannov. 1829, 2 Thle.), Württembergisches Organisationsedict für die Rechtspflege in den unteren Instanzen etc. vom 31. Dec. 1818, u.a. Vgl. H. Puchta, Der Dienst der deutschen Justizämter, Erlangen 1829 f., 2 Thle.; C. L. Häberlein, Justizämter u. deren Geschäftsordnung, den Forderungen der Neuzeit entsprechend dargestellt, Nordhausen 1823; I. H. Beschorner, Praktische Anleitung zur Verwaltung von U-n, Dresd. u. Lpz. 1845.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Hyderabad (Staat) — Flagge des Staates Hyderabad …   Deutsch Wikipedia

  • Landschaft (Herzogtum Schleswig) — Eine Landschaft im Herzogtum Schleswig war eine Verwaltungseinheit auf regionaler Ebene in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ausschließlich von den jeweiligen Grundeigentümern einer Region gebildet wurden.[1]… …   Deutsch Wikipedia

  • Basel [1] — Basel (Geographie u. Statistik), 1) Canton der Schweiz, grenzt an Frankreich, Baden, den Rhein (nur ein kleiner Theil liegt am rechten Ufer) u. die Cantone Aargau, Bern u. Solothurn; ist gut angebaut, fruchtbar (an Getreide, Obst, bes. Kirschen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Criminalgericht — (Judicium poenale, J. criminale), diejenige Behörde, welcher verfassungsmäßig die Ausübung der Criminalgerichtsbarkeit in einem bestimmten Bezirke u. über bestimmte Personen od. Verbrechensfälle übertragen ist. Da in Deutschland für den… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hofgericht — Hofgericht, 1) in manchen Staaten (z.B. Baden) Bezeichnung für die mittleren u. höheren (dann auch Ober H.) landesherrlichen Gerichtsbehörden, früher auch für manche Untergerichte, namentlich die ehemaligen kaiserlichen Untergerichte zu Rottweil …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Obergericht, das — Das Obergericht, des es, plur. die e. 1) Ein oberes oder höheres Gericht, so wohl der Würde, als Gerichtbarkeit nach, unter welchem andere Gerichte als Untergerichte stehen. 2) Ein mit der obern oder criminellen Gerichtbarkeit versehenes Gericht …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ampleben — am Hang des Elm Das Dorf Ampleben ist ein westlicher Ortsteil von Kneitlingen in Niedersachsen und liegt am Elm. Geschichte Ampleben (früher Amplewe) wurde 1199 erstmals als Pfarrdorf urkundlich erwähnt und war ein adeliger Gerichtss …   Deutsch Wikipedia

  • Arnsberger Landtag — Der Landtag des Herzogtums Westfalen, auch westfälische Landständeversammlung oder nach dem Tagungsort auch Arnsberger Landtag genannt, war seit dem Spätmittelalter und während der frühen Neuzeit bis zur Aufhebung 1806 die ständische… …   Deutsch Wikipedia

  • Barron v. Baltimore — Verhandelt 11. Februar 1833 Entschieden 16. Februar 1833 Rubrum: John Barron, Erbe des John Craig, im Namen des Luke Tiernan als Testamentsvollstrecker des John Craig v. B …   Deutsch Wikipedia

  • Blankenheim (Landkreis Mansfeld-Südharz) — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”