Unterschlagen

Unterschlagen

Unterschlagen, 1) Jemandem mit dem eignen Fuße die Füße abschlagen od. wegziehen, so daß er zu Boden fällt, od. ihm den eignen Fuß so vor od. hinter die Füße stellen, daß er darüber wegfällt; 2) ein Stück Zeug, welches als Futter dient, leicht annähen; 3) wenn die Uhrkette von dem Federhause od. der Trommel abgleitet u. sich um den Federstift legt, was geschieht, wenn das Federhaus unten keinen Vorsprung hat, od. daß die Feder nicht genug gespannt ist; 4) s.u. Unterschlagung.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • unterschlagen — unterschlagen …   Deutsch Wörterbuch

  • Unterschlagen — Unterschlagen, verb. irreg. act. S. Schlagen. 1. Unterschlágen; ich unterschlage, unterschlagen, zu unterschlagen. (1) * Wie unterscheiden, in der veralteten eigentlichen Bedeutung, einen Raum durch eine dazwischen geschlagene Scheidewand in zwey …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • unterschlagen — V. (Aufbaustufe) sich einen Geldbetrag aneignen, etw. veruntreuen Synonym: hinterziehen Beispiel: Der Buchhalter wird verdächtigt, größere Summen unterschlagen zu haben. unterschlagen V. (Aufbaustufe) die Beine schräg übereinanderlegen Synonyme:… …   Extremes Deutsch

  • Unterschlagen — Unterschlagen, s. Segel, S. 282 …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • unterschlagen — ↑defraudieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • unterschlagen — ↑ schlagen …   Das Herkunftswörterbuch

  • unterschlagen — veruntreuen; hinterziehen * * * un|ter|schla|gen [ʊntɐ ʃla:gn̩], unterschlägt, unterschlug, unterschlagen <tr.; hat: a) (bes. Rechtsspr.) Gelder, Werte o. Ä., die jmdm. anvertraut sind, vorsätzlich nicht für den vom rechtmäßigen Eigentümer… …   Universal-Lexikon

  • unterschlagen — un·ter·schla̲·gen; unterschlägt, unterschlug, hat unterschlagen; [Vt] 1 etwas unterschlagen meist Geld oder wertvolle Dinge, die anderen gehören (besonders solche, die man aufbewahren oder verwalten soll), stehlen ≈ veruntreuen <Geld, einen… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • unterschlagen — 1. hinterziehen, stehlen, verschwinden lassen; (ugs.): auf die Seite bringen/schaffen, in die eigene Tasche stecken; (salopp): sich unter den Nagel reißen; (scherzh.): entführen; (bes. Rechtsspr.): veruntreuen. 2. für sich behalten, geheim halten …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • unterschlagen — ụn|ter|schla|gen; mit untergeschlagenen Beinen   un|ter|schla|gen (veruntreuen); sie hat [die Beitragsgelder] unterschlagen …   Die deutsche Rechtschreibung

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