- Vermessen
Vermessen, 1) das Ausmessen eines Stück Landes nach den Regeln der Geometrie, um dessen Arealgröße zu erfahren. Es geschieht entweder mit einer Boussole, mit welcher ein Fernrohr zum Visiren verbunden ist, od. nur mit einem Meßtische u. Diopterlineal, od. bei größeren u. genaueren Vermessungen mit dem Astrolabium, Theodoliten od. Spiegelsextanten. Bei kleineren Vermessungen mißt man die Längen u. Winkel der umschließenden Seiten u. dann zur Probe einige Diagonallinien, doch ist die Vermessung schon richtig, wenn die Figur richtig schließt. Das gewöhnliche V. wird durch Feldmesser (s.d. u. Geometrie) verrichtet. Bei solchem ökonomischen V werden bes. Flurgrenzen, Grenzen der einzelnen Grundstücke n, der verschiedenen Arten derselben, der Wiesen, Wälder u. dgl., die Gebäude, Dörfer, Wege, weniger das Terrain beachtet, doch ist man auch in dieser Beziehung in neuerer Zeit viel weiter gekommen, als sonst, u. gibt auch auf cameralistischen Plänen das Terrain nach seinen Abdachungen, nach Lehmannischer od. anderer Manier gezeichnet, richtig u. genau. Bei großen Landesvermessungen wird zuerst eine Standlinie von einer od. einigen Meilen, d, i. der horizontale Abstand zweier im Bereich der Vermessung liegender Punkte, durch Meßstäbe mit Wasserwagen u. dgl. möglichst genau gemessen u. hierauf durch Winkelmessungen von den beiden Endpunkten aus, andere, bes. auffallende Punkte gefunden, von denen wieder weiter nach andern visirt u. so ein Netz über die ganze aufzunehmende Fläche, meist das ganze Land gelegt. Die so gefundenen Punkte werden durch astronomische Punkte rectificirt u. hierbei die Krümmung der Erde berücksichtigt. Diese Punkte bilden nun Dreiecke u. zusammengenommen ein trigonometrisches Netz ersten Grades. Von den Endpunkten dieser Dreiecke aus werden nun wieder andere Punkte geometrisch bestimmt u. in die so gefundenen zweiten Dreiecke, od. das zweite trigonometrische Netz, das Terrain auf diese Weise eingezeichnet, s.u. Aufnehmen. Das Auffinden dieser erwähnten festen Punkte nennt man Trianguliren 2) (Erbbereiten),eine Zechenvierung abziehen, u. nicht blos ihre Örtungen od. Erbstufen ausmachen, sondern dieselben auch über Tage durch Lochsteine angeben.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.