- Winkelmaß
Winkelmaß, 1) ein Werkzeug der Metall- u. Holzarbeiter zum Auftragen u. Nachmessen od. Prüfen rechter Winkel. a) Das gewöhnliche W. (Winkelhaken, Winkel) der Metallarbeiter besteht aus zwei unter einem rechten Winkel an einander gefügten stählernen Linealen; will man damit eine rechtwinklige Kante prüfen, so legt man es mit seinem inneren Winkel an die Kante; will man einen einspringenden Winkel damit nachmessen, so schlägt man es mit seinen äußeren Rändern an denselben an. Wenn man damit auch Linien unter einem rechten Winkel gegen die Kante eines Arbeitsstückes ziehen will, wobei man es flach auflegen muß, so versieht man den einen Schenkel zweckmäßig mit einem Anschlage, d.h. einem Vorsprunge, welcher an die Arbeitskante anzulegen ist, u. dann heißt es Anschlagwinkel; dazu löthet od. nietet man auf der äußeren Kante des einen Schenkels rechtwinklig eine schmale Leiste an, welche über beide Flächen des W-s vorsteht (W. mit Falz); od. man macht den einen Schenkel von Messing u. bedeutend dicker als den andern stählernen, welchen man mitten in die Dicke des ersteren einläßt. Zuweilen macht man das W. doppelt, so daß es die Form eines T erhält. Eigenthümliche W-e sind das Tiefenmaß (s.d.; Ausdrehwinkel, Lochwinkel, Schubwinkel) u. der Stellwinkel (s.d.; Schrägwinkel, Schrägmaß, Schrägmodel, Schmiege). Feine, zu sehr genauer Arbeit gebrauchte Stellwinkel versieht man behufs genauer Einstellung mit einem in Grade getheilten Kreisbogen, auch wohl mit einer Schraube ohne Ende, welche den einen Schenkel bewegt. b) Das gewöhnliche W. der Holzarbeiter besteht aus einem kurzen dicken (Anschlag od. Kopf) u. einem langen dünnen Schenkel (Blatt, Zunge), über dessen beide Flächen der erstere vorspringt, so daß man das W. genau an die Kante eines Arbeitsstückes anlegen u. auf dessen Fläche eine Linie rechtwinklig gegen jene Kante ziehen kann; der Anschlag ist immer von Holz, das Blatt nicht selten von Stahl. Das Gehrmaß dient zum Auftragen od. Prüfen eines Winkels von 45° (Gehrung) od. 135°; die Achtkante gestattet das Auftragen u. Nachmessen der Winkel von 671/2° u. 1121/2° u. dient zum Zurichten von Holzstücken, welche zu einem Achteck zusammengefügt werden sollen; die Winkel am Umfang eines Achtecks betragen nämlich jeder 135°, zwei Stücke, welche unter 135° zusammengefügt werden sollen, müssen also unter einem Winkel von 671/2° (der Hälfte von 135°) zugeschnitten sein; 2) Instrument bei der Stückgießerei, s.d. d); 3) (Herald.), so v.w. Sparren 5); 4) eine Muschel, s.u. Schinkenmuschel 1).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.