Württembergischer Kronenorden

Württembergischer Kronenorden

Württembergischer Kronenorden (Orden der Württembergischen Krone), am 23. Sept. 1818 vom König Wilhelm I. verfügte Vereinigung des 1702 gestifteten Jagdordens od. Ordens des goldenen Adlers u. des am 6. Nov. 1806 vom König Friedrich I. gestifteten Civilverdienstordens (ein weißes Kreuz, auf dessen Flügeln die Worte: Bene merentibus, in drei Klassen, an einem schwarzen, gelb eingefaßten Bande, von der ersten wurde ein goldener Stern auf der linken Brust getragen), ohne Rückwirkung auf die zeitlichen Inhaber jener beiden Orden, als Civil- u. Militärorden zur Belohnung von Verdiensten um Staat, Thron u. Wissenschaft. Für drei Klassen: Großkreuze, Commandeure, Ritter; bürgerliche Mitglieder erhalten mit dem Orden den Adel u. Zutritt bei Hof. Der König allein ernennt dazu; Niemand darf darum nachsuchen. Außer den drei Klassen bestehen noch goldene u. silberne Civilverdienstmedaillen. Ordenszeichen: ein weißemaillirtes, achtspitziges Kreuz von Gold, in dessen vier Winkeln vier goldene leopardirte Löwen; weißes Rundschild mit F. R. (d.i. Fridericus Rex) gekrönt, mit karminrother Einfassung u. der Inschrift: Furchtlos u. trew; auf der Umseite in der rothen Einfassung auf weißem Feld die durch Ringe verbundene goldene Königskrone. Band karmoisinroth mit schwarzem Rand. Dazu tragen die Großkreuze einen achtspitzigen silbernen Stern, mit dem Mittelschild des Kreuzes, die Königskrone auf weißem Feld.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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