- Zollersches Artilleriesystem
Zollersches Artilleriesystem, dieses seit 1834 in Baiern eingeführte Feldartilleriesystem, häufig auch nur das modificirte Artilleriesystem genannt, weil es nach den vom Generallieutenant von Zoller (s.d.) angegebenen Modificationen des früheren Mansonschen Systems construirt worden ist, enthält an Material: drei Geschützkaliber, u. zwar ein 6- u. 12pfündiges Kanonen- u. ein 7pfündiges langes Haubitzkaliber; zwei Laffeten, wovon die eine für die leichten, die andere für die schweren Batterien bestimmt ist; eine Protze als Vorderwagen, sowohl für die Geschütze als alle andern Fahrzeuge der Feldartillerie; zwei Munitionswagen, deren einer, ein Wurstwagen, für die leichten, der andere für die schweren Batterien u. Munitionsparks bestimmt ist; eine eiserne Achse für sämmtliche Geschütze u. Fahrzeuge; drei Räder, von denen zwei, von gleichem Durchmesser, sich nur in den Stärkedimensionen von einander unterscheiden, das stärkere Rad für die schweren, das schwächere für die leichten Geschütze u. die Hinterwagen aller übrigen Fahrzeuge, das dritte als Vorderrad für alle Geschütze u. Fahrzeuge; einen Requisitenwagen u. eine Feldschmiede. Die durch Annahme der Zollerschen Modificationen erlangten Vortheile bestehen hauptsächlich in der Vereinfachung des Materials, man hat nur eine Laffete für jede Batterie, eine Protze u. eine Achse für sämmtliche Fahrzeuge, gleiche Abmessungen der Achsenschenkel u. Radbüchsen sämmtlicher Räder; in der erhöhten Lenkbarkeit u. Beweglichkeit der Fahrzeuge, erreicht durch Verbreiterung der Geleisweite, Zurückstellung des Protznagels u. herzförmige Gestaltung des Protzloches; in der leichteren Fahrbarkeit, welche durch Einführung des Balancirungssystems u. der eisernen Achse, so wie durch zweckmäßigere Bespannung erlangt worden ist; in der Mitführung eines größeren Munitionsquantums unmittelbar bei dem Geschütz, so wie einer größeren Gleichartigkeit in der Munitionsverpackung durch Einführung von Verschlägen bei allen Protzen u. Munitionswagen. Die Einführung der langen Haubitze, anstatt der früher üblichen kurzen, kann nicht als ein Vortheil betrachtet werden, da sich wohl eben so viel Nachtheile bei dieser Einrichtung nachweisen lassen, als man Vortheile an ihr geltend gemacht hat.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.