- Zurlo [2]
Zurlo, Giuseppe, Graf, geb. 1759 in Neapel, wurde 1783 nach dem großen Erdbeben mit dem Vicar des Königs nach Calabrien geschickt u. war dort für die von der Calamität betroffenen Einwohner sehr thätig, bekleidete dann bei einigen Gerichtshöfen Ämter u. wurde 1798 bei der Flucht des Königs Ferdinand als Verwalter der Finanzen zurückgelassen. Aber das Volk, ihm die Schuld seiner Vorgänger aufbürdend, zerstörte seine Wohnung, u. er selbst wurde gefangen u. rettete nur mit Mühe sein Leben. Nach Wiederherstellung der Ruhe ging Z. aufs Land, wo er bis zur Rückkehr des Königs (1799) blieb, worauf er wieder Finanzminister wurde u. sich durch die Wiederherstellung des Credits des Landes großes Verdienst erwarb. Aber 1803 wurde Z. durch den Minister Acton gestürzt u. verhaftet, zwar freigesprochen, aber nicht wieder in seinen Posten eingesetzt. Er begleitete den König 1805 nach Sicilien, kehrte aber 1809 nach Neapel zurück u. wurde vom König Joachim (Murat) erst zum Staatsrath, dann zum Minister der Justiz ernannt, als welcher er das ganze Justizwesen ordnete u. eine Proceßordnung u. ein Strafgesetzbuch entwarf. Nun erhielt er auch das Portefeuille des Innern u. des Cultus u. arbeitete für Verbesserung u. Vermehrung der Schulen, für Befreiung der Gemeinden von den Feudallasten, hob viele Klöster auf u. beschützte Wissenschaften, Künste, Gewerbe u. Handel.[751] Nach Joachims Tode begleitete er dessen Wittwe nach Triest u. lebte erst in Venedig, dann in Rom zurückgezogen, bis ihn 1818 König Ferdinand nach Neapel zurück u. 1820 in das constitutionelle Ministerium berief. Als Minister des Innern versammelte er die Wahlcollegien zur Bildung des Parlaments, aber die Carbonari waren ihm feindlich gesinnt u. versetzten ihn, nach des Königs Abreise nach Laibach, in Anklagestand. Obgleich vom Parlament freigesprochen, legte er doch sein Amt nieder; er lebte fortan als Privatmann in Neapel u. st hier 10. Nov. 1828.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.