- Clan [1]
Clan, der sonst in Hochschottland, den Orkadischen u. Shetland-Inseln bestehende Lehnsverband zwischen einem Gutsbesitzer u. seinen Unterthanen. Der Gutsbesitzer (Laird) war Stammoberhaupt eines Bezirkes u. führte mit allen seinen Unterthanen gleichen Namen, wie Macdonald, Macbeth etc. Der Hörige besaß eine Steinhütte u. ein mit einem Steinwall umgebenes Stück Land u. leistete dafür einige Dienste, auch Abgaben an Fellen, Federn, gedörrten Fischen, Schafen etc. Dafür konnte jeder seine Wohnung im C. aufschlagen, wo es ihm anstand, u. Fischerei, Jagd, Weide u. Forstbenutzung war, die befriedigten Parks ausgenommen, überall erlaubt. Außerdem trieben die Unterthanen noch etwas Ackerbau, bes. in Hafer, u. Viehzucht. Für seine Person war jeder Hörige frei u. konnte mit seinem beweglichen Eigenthume auswandern. Unterbefehlshaber, eine Art niederer Adel, waren die Takesman, welche die Einnehmer im Frieden u. die Anführer im Kriege bildeten. Kriege wurden geführt im Interesse des Laird od. im Solde Fremder; den Sold empfing der Laird. Mehrmals empörten sich die C. für die katholischen Stuarts gegen das Haus Hannover; nach der den letzten Aufruhr dämpfenden Schlacht von Culloden (1746) wurden fast sämmtliche Güter der Lairds confiscirt u. englischen Besitzern übergeben, die Clanverhältnisse aufgelöst, die Heerfolge u. Hörigkeit aufgehoben u. nur die einem Laird zu leistenden Abgaben beibehalten. So traten die Hörigen in das Verhältniß von Pächtern zu dem Gutsherrn, der ihnen nun kündigen, d.h. sie von ihrem Grund u. Boden vertreiben, konnte.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.