- Constantinischer Georgsorden
Constantinischer Georgsorden, angeblich von Constantin d. Gr. zum Andenken an das ihm erschienene Kreuz (s. u. Constantin 1), wirklich aber erst von Isaak II. u. Angelus 1190 gestiftet u. so genannt, weil dieser sein Geschlecht von Constantin ableitete. Doch nannte er ihn auch Orden des Angelicus u. wahlte zum Schutzpatron desselben den St. Georg, daher auch Georgorden. Die Großmeisterwürde war erbliches Eigenthum der Komnenen, u. der Letzte derselben verkaufte sie 1699 an den Herzog Franz I. von Parma aus dem Haus Farnese. Dies Haus starb 1631 aus, Parma fiel an den Infanten, Sohn des Königs Philipp V. von Spanien, der sich zum Großmeister des Ordens erklärte. Als er König von Neapel wurde, verpflanzte er den Orden dahin u. vermachte, als er 1759 König von Spanien wurde, seinem Sohne Ferdinand I., König von Neapel, den Orden. Dessen Oheim, Don Philipp, Herzog zu Parma, forderte den Orden, als zu Parma gehörig, vergebens von Neapel zurück. Die Kaiserin Marie Louise, Herzogin von Parma, erklärte sich 1816 zur Großmeisterin des C-n G-s. Seitdem wird dieser Orden in beiden Staaten mit gleicher Decoration vergeben. Diese ist ein roth emaillirtes goldenes Kreuz, in Lilienspitzen endend, worauf ein goldenes Kreuz liegt u. die Buchstaben I. H. S. V. (In hoc signo vince) stehen. Die Decoration wird von den ersten Klassen an einem grünen Bande um den Hals u. zugleich als Stern auf der Brust getragen. In Parma sind die Inhaber in 4 (Großdignitäre, Großkreuze, Commandeure u. Ritter), in Neapel in 3 Klassen: Großkreuze, Ritter u. Dienende Brüder; die Ritter sind in Rechtsritter (Cavalieri di giustizia, wozu eine strenge Adelsprobe gehört u. bei welchen der Orden nach dem Rechte der Erstgeburt erblich ist) u. Gnadenritter (Cavalieri di grazia, die Inhaber müssen zwar auch adelig sein, aber es wird die Ahnenprobe nicht angewendet) getheilt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.