- Dingpflicht
Dingpflicht, so v.w. Gerichtshörigkeit, s.u. Competenz des Gerichts. Dingpflichtig (Dingstellig), einem Untergerichte unterworfen, s.u. Ding 2).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Dingpflicht, so v.w. Gerichtshörigkeit, s.u. Competenz des Gerichts. Dingpflichtig (Dingstellig), einem Untergerichte unterworfen, s.u. Ding 2).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Schöffenbare — Schöffenbare, hießen nach dem Rechte des Sachsenspiegels (s.d.) diejenigen Personen, welche die Fähigkeit hatten Schöffen, Zeugen, Vorsprecher etc. in dem Ding des Grafen od. des unter Königsbann richtenden Voigtes zu sein. Der Stand der S n war… … Pierer's Universal-Lexikon
Ding [2] — Ding (neuhochd. Form des german. thing, althochd. dinc), Volksversammlung, insbes. Gerichtsversammlung bei den germanischen Stämmen. Das D. wurde öffentlich, unter freiem Himmel, besonders auf Hügeln oder unter Bäumen, abgehalten. D. und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Grundeigentum — (Grundbesitz). Da die Bearbeitung des Grund und Bodens viele Menschen beschäftigt und einen großen Teil des Volkseinkommens liefert, so ist der wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Zustand eines Volkes in hohem Grade von der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ding — Dings (umgangssprachlich); Teil; Etwas; Dingsbums (umgangssprachlich); Gizmo (engl.); Dingens (umgangssprachlich); Objekt; Sache; Gegenstand … Universal-Lexikon
Schöffen — Schöffen, die ehrenamtlichen Richter im strafgerichtlichen Verfahren, und zwar beim Schöffengericht, bei den landgerichtlichen Strafkammern, beim Schwurgericht (dort bis 1972: Geschworene); die Schöffen der Jugendgerichtsbarkeit nennt man… … Universal-Lexikon