Dingpflicht

Dingpflicht

Dingpflicht, so v.w. Gerichtshörigkeit, s.u. Competenz des Gerichts. Dingpflichtig (Dingstellig), einem Untergerichte unterworfen, s.u. Ding 2).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Grundeigentum — (Grundbesitz). Da die Bearbeitung des Grund und Bodens viele Menschen beschäftigt und einen großen Teil des Volkseinkommens liefert, so ist der wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Zustand eines Volkes in hohem Grade von der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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