- Diorāma
Diorāma (gr., Optik), 1) Gemälde welches[169] von einem dunkeln Standpunkte aus betrachtet, in Folge der Beleuchtung die durch besondere Vorrichtungen darüber verbreitet wird, den Eindruck der Naturwahrheit macht, indem die gemalten Gegenstände sich dem Auge plastisch darstellen; erfunden von Daguerre in Paris u. vervollkommt von Gropius in Berlin. Das D, unterscheidet sich vom Panorama (s.d.) dadurch, daß das D. von einem Rahmen eingefaßt ist, durch welchen der Blick des Beschauers in die Landschaft fällt. Die Hauptansicht wird auf Leinwand gemalt, in einen Rahmen gefaßt od. über ein Rollholz mit Gewichten am Boden so aufgezogen, daß man ihr nach Belieben eine freie od. gespannte Lage geben kann. Das Gemälde ist durchsichtig u. empfängt sein Hauptlicht durch das große Fenster, an welchem es aufgehängt ist; dieses Fenster ist mit mehreren seidenen, leinenen od. baumwollenen Vorhängen von verschiedener Schattirung od. Färbung verdeckt, welche mit Schnüren so gekehrt, zusammengezogen u. ausgedehnt werden können, daß sie irgend eine Qualität von Licht zulassen od. tiefen Schatten, auf das Gemälde werfen, je nachdem Sonnenschein, ziehende Wolken, Wasser, Sturm od. heller Himmel dar gestellt werden sollen. Auf diejenigen Theile, welche die stärkste Beleuchtung fordern, fällt noch eine Art Licht durch ein, vor dem Gemälde angebrachtes Gewölbfenster, welches gleichfalls mit Vorhängen versehen ist, um das Licht schwach od. stark auffallen zu lassen. Auch künstliches Licht, welches einzelne Partien der Landschaft, das Innere der Häuser od. Straßen u. Plätze erhellt, ferner Feuersbrünste vom Entstehen bis zum Aufhören derselben können im D. dargestellt werden. Zur Erhöhung der Stimmung, welche über der Landschaft liegt, dienen auch Lauteffecte, wie das Geläute von Heerdenglocken, die Klänge einer Orgel u. dgl.; 2) Landschaftsgemälde, welches von einem dunkeln Raum aus, durch ein Vergrößerungsglas betrachtet, einen plastischen Eindruck macht.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.