- Dortrecht
Dortrecht (Dort), 1) Arrondissement u. Bezirk der niederländischen Provinz Südholland; 58,000 Ew.; 2) Hauptstadt darin, auf einer 1421 durch Sturmfluth entstandenen Insel der Merwe u. des Biesbosch, auf der Landseite nach altholländischer Art befestigt; hat eine schöne gothische Hauptkirche, Lateinische Schule, Salz- u. Zuckerraffinerien, Fabrikation von Bleiweiß, Tabak, Lackmus, zahlreiche Mühlen, Garn- u. Leinwandbleichen, Handel mit Flachs, Getreide, Öl, Holz, Thran, Stocksisch u. bes. auch Rheinwein; Schiffswerfte, Schiffbau, Hafen, Dampfschifffahrt auf dem Rhein; 21,000 Ew.[275] – D. (lat. Dordracum) stand ehemals mit unter den Grafen von Vlaarding; nachdem diese geächtet worden waren, schenkte 1064 Kaiser Heinrich IV. D. mit der ganzen Grafschaft dem Bisthum Utrecht, dann an Brabant. 1231 ward D. mit Mauern umgeben u. wurde bald die wichtigste Stadt der Grafschaft, ja von ganz Holland im Mittelalter. Seit dem Durchbruch der Dämme an der Merwe 1421 liegt D. auf einer Insel. Hier wurde vom 13. Nov. 1618 bis Ende Juni 1619 die für die Entwickelung der Reformirten Kirche wichtige Dortrechter Synode gehalten, auf welcher 58 holländische u. 28 englische, pfälzer, hessische, nassauische, ostfriesische, bremer u. schweizer Theologen, unter Autorität der Generalstaaten u. unter Vorsitz Bogermanns, in 180 Sessionen 93 Artikel abfaßten, worin die Calvinische Lehre von der Prädestination in ihrer größten Strenge als Dogma der Reformirten Kirche aufgestellt, die ihr entgegenstehende Lehre der Arminianer od. Remonstranten verworfen u. diejenigen, welche die Synodalbeschlüsse nicht unterschrieben, excommunicirt wurden (s. Arminianer). Die Synodalbeschlüsse nahmen die Reformirten in Holland, Frankreich, Pfalz u. Schweiz förmlich an, England u. Kur-Brandenburg lehnten sie ab; die Reformirten in anderen Ländern hielten sie nicht für bindend, u. jetzt haben sie als symbolisches Buch außer Holland nur noch geschichtliche Bedeutung.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.