- Flämingau
Flämingau (m. Geogr.), Gau auf dem rechten Ufer der Elbe, der einen Theil Anhalts u. Magdeburgs begriff, ursprünglich von Wenden bewohnt. Albrecht der Große vertrieb diese u. versetzte slandrische Colonisten dahin, die ein eigenes Recht (Flämisches Recht) hatten; ihre Güter zuweilen noch jetzt Flämische Güter, u. noch jetzt heißt eine Landhöhe zwischen Wittenberg u. Jüterbock Fläming; dieselbe wird eingetheilt in den niederen u. in den hohen F.; erster erstreckt sich von Wittenberg bis an die Grenze von Anhalt-Zerbst; letzter hat eine Ausdehnung von N. nach S. von Jüterbogk bis Schweinitz u. von NW. nach SO. von den Städten Seyda u. Zahna bis an die Grenze der Niederlansitz.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.