- Gottschalk [1]
Gottschalk (Godeschalk), 1) G., Sohn des Obotritenfürsten Uto, wurde in einem Kloster zu Lüneburg erzogen; nach der Ermordung seines Vaters 1032 verließ er das Kloster u. wurde wieder Heide, um den Tod seines Vaters rächen zu können; aber von dem Markgrafen Bernhard von Niedersachsen besiegt u. gefangen, trat er wieder zum Christenthum; er lebte darauf 10 Jahre am Hofe Knuts des Großen von Dänemark, kehrte 1043 in seine Heimath zurück u. wurde Fürst der Obotriten u. Herr des großen (Holstein, Mecklenburg, Vorpommern u. einen Theil der Marken umfassenden) Wendenreiches; er christianisirte nun sein Volk, dem er selbst oft predigte u. die liturgischen Formeln in das Slawische übersetzte, u. wurde 7. Juni 1066 von den Rugiern in Lentzen ermordet. Er war vermählt mit Sirith, Tochter Knuts; sein Sohn war Heinrich, der ihn folgte. 2) G., aus vornehmem sächsischem Geschlecht, wurde erst im Kloster Fulda unter Hrabanus Maurus erzogen, lebte aber seit 829 im Kloster Orbais in Soissons, wo er die Kirchenväter, bes. Augustinus, studirte u. hier die Prädestinationslehre dahin ausbildete, daß nicht allein die Einen zur Seligkeit, sondern die Andern zur Verdammniß bestimmt wären (Praedestinatio duplex). Nachdem schon die Synode in Mainz 848 das Verdammungsurtheil über diese Lehre ausgesprochen hatte, wiederholte die in Chiersy 849 nicht nur dieses Urtheil, sondern G. wurde auch auf Befehl des Abtes Hinkmar von Rheims bis aufs Blut gegeißelt, in das Kloster zu Hautvillers gesperrt u. sein Buch verbrannt; 20 Jahre schmachtete er in dem Gefängniß u. starb darin. Vertheidigt wurde seine Lehre von Prudentius von Troyes, Ratramnus, Servatus Lupus u.a., während Johann Scotus Erigena ihn bestritt. Lebensbeschreibung von Usher, Dublin 1631; Cellott, Opera miscellanea ad historiam Gotteschalci.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.