- Greiz
Greiz, 1) Fürstenthum, s. Reuß-Greiz; 2) Herrschaft im Fürstenthum G., 4 QM., 18,000 Ew.; theilt sich in die Herrschaft Ober- u. Unter-G.; 3) Hauptstadt des Fürstenthums an der Elster, Residenzschloß mit Park, in dem ein Sommerpalais des Fürsten ist, noch ein anderes Schloß (Sitz der Landescollegien) auf einem freistehenden Berge u. Felsen, Rathhaus, 1841 im gothischen Styl erbaut, Progymnasium, Prediger- u. Schullehrerseminar, Wollen- u. Baumwollenwebereien u. Druckereien, Färberei, Gerberei, Brauerei, Filialbank der Weimarischen Bank u. Handel; 7800 Ew. – G. ist slawische Anlage; seit dem 12. Jahrh. residirten hier die Vögte von G. Der erste Vogt, ein Sohn Heinrichs des Reichen von Weida, hinterließ 3 Söhne, von denen der jüngste G. erhielt u. hier die Linie G. stiftete, die aber 1236 wieder erlosch, worauf G. an Gera kam; 1494 brannte G. ganz ab; 1550 kam G., nach Aussterben des Hauses G., an die jüngere Linie des Hauses Plauen; darnach wurde die untere Burg, die eigentliche Residenz des Fürsten, erbaut. Als sich diese Linie im 16. Jahrh. in 3 Zweige theilte, kam G. an die ältere u. zerfiel 1625 in Ober- u. Unter-G., von denen letztere 1768 durch Aussterben mit der ersten wieder vereinigt wurde, s.u. Reuß (Gesch.); G. brannte 1802 fast ganz ab; 5) Marktflecken im Gericht Banz des baierschen Kreises Oberfranken; 400 Ew.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.