- Großenhayn
Großenhayn, 1) Gerichtsamt im sächsischen Kreisdirectionsbezirk Dresden, mit 28,575 Ew. in 1 Stadt u. 98 Dörfern; 2) Amts- u. Fabrikstadt darin an der Röder, Superintendentur, 3 Kirchen, 3 Spitäler, 6 Schulen, worunter 1 Sonntags- u. Gewerbschule, Gewerbvereine, Stadtbibliothek, Sparkasse, Tuchfabrikation, Streichgarnspinnereien, Färbereien, Kattundruckerei, Watte- u. Stärkefabriken, eine Papiermühle u. eine Buchdruckerei, Eisenbahnhof bei Priestewitz; 7820 Ew. Hier wurde 1743 das Hainer Grün u. Sächsische Blau von dem Bergrath Barth erfunden Geburtsort Vgl. Weigel's. – G. ist sorbenwendischen Ursprungs; es hieß Anfangs Ozzek, d.i. Hain (lat. Indago), u. kommt als Stadt u. Sitz einer Propstei schon 1230 vor. Es war Anfangs böhmisch, gelangte aber bald an das Stift Naumburg-Zeitz, welches seit dem 12. Jahrh. die meißnischen Markgrafen, die sich öfters hier aufhielten, mit G. belehnte, daher der spätere Name Markgrafenhain. 1292 wurde Schloß u. Stadt vergebens vom Markgrafen von Brandenburg belagert, 1312 aber erobert, worauf es bis 1319 brandenburgisch blieb; 1539 wurde die Reformation eingeführt. Im Hussitenkriege (1429) u. im Dreißigjährigen Kriege litt die Stadt sehr, sowie durch Hauptbrände 1540, 1655, 1744 u. 1812; das Schloß gehört seit Ende des 17. Jahrh. zum nahen Naundorf. Vgl. Chladenius, G-s Chronik, Pirna 1788.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.