Reichsdörfer

Reichsdörfer

Reichsdörfer, ehedem die reichsfreien, dem Kaiser u. Reich unmittelbar unterworfenen Dörfer; sie zahlten nur Kriegsanlagen, hatten freie Religionsübung, ihre besonderen Ober- u. Untergerichte u. Reichsschulzen. Früher waren sie sehr zahlreich, wurden aber nach u. nach verpfändet u. zuletzt war nur noch übrig Alschhausen u. die freien Leute auf der Leutkircher Haide in Schwaben, Althausen, Glocksheim u. Seenfeldt in Franken, Sulzbach u. Soden im Oberrheinischen Kreise. Auch diese wurden durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 an größere Staaten vertheilt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Nicht eingekreiste zum Heiligen Römischen Reich zugehörige Territorien und Stände — Reichskreiseinteilung am Anfang des 16. Jahrhunderts. Die kreisfreien Territorien sind Weiß dargestellt …   Deutsch Wikipedia

  • Freiort — Ein Reichsdorf war im Heiligen Römischen Reich ein reichsunmittelbarer Ort, der aber keine Reichsstandschaft besaß. Sie wurden 1648 im Westfälischen Frieden neben den Reichsständen und der Reichsritterschaft anerkannt. Reichsdörfer waren die… …   Deutsch Wikipedia

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