Standesherren

Standesherren

Standesherren, 1) der privilegirte Stand gewisser Adelsfamilien in Deutschland, denen durch Bundesrecht u. Landesgesetze wegen ihrer hohen Geburt u. der ehemaligen Beziehungen zu Kaiser u. Reich die erste Stelle unter den Unterthanen zukommt. Schon vor dem Jahre 1806 gab es solche S. in Schlesien, Böhmen u. Sachsen, indem dazu die Besitzer gewisser großer, mit ausgedehnter Gerichtsbarkeit, auch wohl einzelnen niederen Regierungsrechten ausgestatteter Gutscomplexe (Minderherrschaften, Standesherrschaften) gerechnet wurden. Mit der Auflösung des Reiches im Jahre 1806 u. dadurch herbeigeführten Mediatisirung einer großen Menge ehemaliger Reichsstände wurde aber die Zahl der S. bedeutend vermehrt; 2) im engern Sinne eigentlich nur die Mitglieder dieser letzteren, vormals reichsständischen u. jetzt mediatisirten Häuser, indem namentlich die durch die Bundesgesetzgebung den S. garantirten Vorrechte nur diesen gebühren. Über die besonderen Vorrechte mediatisirter S. s. Mediatisirte Bd. XI. S. 59 f.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Standesherren — (Mediatisierte), die Mitglieder derjenigen fürstlichen und gräflichen Häuser, die vormals reichsunmittelbar waren und Reichsstandschaft besaßen, deren Gebiet aber bei Auflösung des frühern Deutschen Reiches andern deutschen Staaten einverleibt… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Standesherren — Standesherren, alle seit 1806 mediatisierten, früher reichsunmittelbaren Fürsten, Grafen und Herren des ehemal. Deutschen Reichs, gehören zum hohen Adel und sind den souveränen Häusern ebenbürtig; die Mitglieder ihrer Familien sind von der… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Standesherren — Standesherren, heißen gegenwärtig in Deutschland die ehemals reichsunmittelbaren Herren, welche theils durch frühere Veränderungen, hauptsächlich aber in Folge der Kriege mit Frankreich Unterthanen souveräner Fürsten geworden sind. Ihre Vorrechte …   Herders Conversations-Lexikon

  • Standesherren — Standesherren,   Angehörige der Fürsten und Grafengeschlechter, die durch die »Mediatisierungen« 1803 und 1806 von selbstständigen Reichsständen zu Untertanen der größeren Landesherren wurden. Die Bundesakte von 1815 gewährleistete ihnen die… …   Universal-Lexikon

  • Standesherren — Der Begriff Standesherr (bzw. standesherrlich) bezeichnete im Deutschen Bund die Mitglieder hochadeliger Häuser, die im Zuge der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches zwischen 1803 und 1815 durch Mediatisierung ihre unmittelbaren… …   Deutsch Wikipedia

  • Württemberg [2] — Württemberg (Gesch.). W. war in den ersten christlichen Jahrh. von Sueven bewohnt; diese wichen den Römern, welche dann das Land cultivirten, dasselbe aber nachher an die Alemannen verloren; nach der Niederlage der Alemannen durch die Franken bei …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Herrschaft Muskau — Die Standesherrschaft Muskau war die größte der vier Oberlausitzer Freien Standesherrschaften. Geografisch gesehen deckte sie einstmals den gesamten nordöstlichen Teil der Oberlausitz ab. Die Herrschaft Muskau, Ausschnitt aus einer Karte von 1745 …   Deutsch Wikipedia

  • Standesherrschaft Muskau — Die Standesherrschaft Muskau war die größte der vier Oberlausitzer Freien Standesherrschaften. Geografisch gesehen deckte sie einstmals den gesamten nordöstlichen Teil der Oberlausitz ab. Die Herrschaft Muskau, Ausschnitt aus einer Karte von 1745 …   Deutsch Wikipedia

  • Standesherrlichkeit — Der Begriff Standesherr (bzw. standesherrlich) bezeichnete im Deutschen Bund die Mitglieder hochadeliger Häuser, die im Zuge der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches zwischen 1803 und 1815 durch Mediatisierung ihre unmittelbaren… …   Deutsch Wikipedia

  • Standesherr (Deutscher Bund) — Der Begriff Standesherr (bzw. standesherrlich) bezeichnete im Deutschen Bund die Mitglieder hochadeliger Häuser, die im Zuge der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches zwischen 1803 und 1815 durch Mediatisierung ihre unmittelbaren… …   Deutsch Wikipedia

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