- Zehe
Zehe, 1) spitziges gespaltenes od. auch rundes, in die Länge gedehntes Stück; 2) (Fußzehen, Digiti pedum), die zu fünf an jedem menschlichen Fuße stehenden, äußersten Endglieder, den Fingern in ihrem Bau analog, doch denselben an Beweglichkeit nachstehend u. deshalb nicht zum Greifen u. Betasten, sondern dazu bestimmt, den Fuß zum Auftreten u. Fortschreiten geschickter zu machen, wiewohl sie bisweilen bei Individuen, welche den Fuß nicht durch die Bekleidung einzwängen, durch Übung zu vielen, sonst nur den Fingern zukommenden Verrichtungen befähigt werden können. Sie bestehen aus mehren, u. zwar die am inneren Rande des Fußes, in gleicher Richtung mit der zweiten u. mit dieser parallel gelegene, durch Größe ausgezeichnete erste od. große Zehe (Hallex, Hallus, Allus), aus zwei, die übrigen, an Größe nach dem äußeren Rande des Fußes hin abnehmenden Z. aus drei Gliedern, welche theils mit dem Mittelfußknochen (s.u. Fußknochen C) b), theils unter sich in Gelenkverbindung stehen, Gliedknochen (Zehenknochen, s. Fußknochen C) c), welche durch Bänder (s. Fußbänder C) e) vereinigt sind, zur Grundlage haben u. durch eigene Muskeln (s. Fußmuskeln D) Cc) bewegt werden, u. sind an der oberen Fläche der ersten Gelenke mit Nägeln versehen. Auch die Säugethiere haben zum Theil Z., od. die Finger des Menschen sind vielmehr in solche umgebildet, da sie bei allen Säugethieren, auch bei den Vorderfüßen, zum Auftreten bestimmt u. viel weniger gelenkig, als die menschlichen Finger sind. Bei der Ordnung der Wiederkäuer sind nur noch zwei Finger od. Z. als Klauen vorhanden, bei den Dickhäutern fehlen sie ganz u. sind durch den Huf ersetzt, bei den Walen sind sie zwar vorhanden, aber in Flossen verwachsen, dagegen erscheinen sie bei. den Monotremen (Schnabelthieren), welche den Übergang zu den Amphibien bilden, wieder. Auch die Amphibien[545] haben zum Theil dergleichen, nur, wie auch einige Säugethiere (z.B. Fischottern), mit Schwimmhäuten versehen u. dadurch in die Flossen der Fische übergehend, so bei den Eidechsen, Fröschen u. dgl. Die Vögel haben sämmtlich sehr bewegliche Z. (Digiti), zum Theil können sie die eine Zehe (es sind immer drei vorn u. eine hinten) nach hinten schlagen (Spechte, Pagagaien u. dgl.). Nur die straußartigen haben zwei Z.; meist endigen sie in Krallen (Ungues). Sie sind nach dem Schnabel der nothwendigste organische Theil der Vögel nach außen, denn durch sie hüpfen, greifen, klettern, waden u. schwimmen dieselben. Bei den Insecten, Weichthieren etc. hören die Z. auf u. werden durch die Mehrzahl der Füße ersetzt. Höchstens kommen noch Krallen vor. 3) Der vordere runde Theil des Hufeisens, s.d.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.