Überbau — liegt vor, wenn der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze baut. Ist dies weder vorsätzlich noch grob fahrlässig geschehen, so muß der Nachbar den Ü. dulden, falls er nicht vor oder sofort nach der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Überbau — Überbau, nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. (§ 912) der Fall, daß der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut hat; der Nachbar hat den Ü. zu dulden, wenn dem Eigentümer nicht Vorsatz oder grobe… … Kleines Konversations-Lexikon
Überbau — Struktur; Aufbau; Gerüst; Oberbau; Gliederung * * * Über|bau 〈m.; (e)s, ten〉 I 〈zählb.〉 1. die auf Pfeilern u. Fundamenten ruhenden Teile (einer Brücke); Ggs Basis (5) 2. über die Außenmauer vorspringender Teil (eines Gebäudes … Universal-Lexikon
Überbau — Das Wort Überbau steht für: Überbau (Nachbarrecht) – im deutschen Nachbarrecht ein über die Grenze zum Nachbargrundstück hinaus ragendes Gebäude Basis und Überbau (Marxismus) – ein von Karl Marx geprägter Begriff der Philosophie ein Bauelement… … Deutsch Wikipedia
Überbau und Basis — Basis Überbau Modell von Gesellschaftsformationen Das Begriffspaar Basis und Überbau dient im Marxismus zur Unterscheidung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage vom darauf aufbauenden und zurückwirkenden Staat einerseits und den herrschenden… … Deutsch Wikipedia
Überbau (Nachbarrecht) — Als Überbau bezeichnet man im deutschen Nachbarrecht ein Gebäude, das über die Grenze zum Nachbargrundstück hinaus ragt, gleichgültig, ob dies unter, auf oder über der Erde geschieht. Liegt ein Überbau gemäß § 912 Abs. 1 BGB vor, also wurde… … Deutsch Wikipedia
Überbau, der — Der Ǘberbau, des es, plur. der aber ungewöhnlich ist, baue, 1. Der obere Theil eines Gebäudes, so fern er über den untern hervor raget; dergleichen in manchen Städten an alten Häusern noch angetroffen wird. 2. Ein Gebäude über ein anderes Ding;… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Überbau — Gebäude, das zum Teil auf dem Nachbargrundstück steht. Rechtliche Regelung: ⇡ Nachbarrecht … Lexikon der Economics
Überbau — 1Über|bau, der; [e]s, Plural e und ten (vorragender Oberbau, Schutzdach; Rechtssprache Bau über die Grundstücksgrenze hinaus) 2Über|bau, der; [e]s, e (nach Marx die auf den wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen basierenden Anschauungen einer … Die deutsche Rechtschreibung
Basis und Überbau (Marxismus) — Basis Überbau Modell von Gesellschaftsformationen Das Begriffspaar Basis und Überbau dient im Marxismus zur Unterscheidung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage vom darauf aufbauenden und zurückwirkenden Staat einerseits und den herrschenden… … Deutsch Wikipedia