- Adilen
Adilen (Aedīles, röm. Ant.), 1) in Rom obrigkeitliche Personen, zuerst 493 v. Chr., als Gehülfen der Volkstribunen aus der Plebs gewählt (Aediles plebeji). Sie hatten die Aufsicht über den Tempel (Aedes) der Ceres mit dem Archiv der Plebs, u. davon ihren Namen. Sie besorgten auch die städtische Polizei, arretirten auf Befehl der Tribunen Ungehorsame, vollstreckten die Execution an Verurtheilten u. feierten die plebejischen Spiele. Zu ihnen kamen 366 v. Chr. 2 Ä. aus den Patriciern (Aediles curules), diese erhielten als Auszeichnung die Toga praetexta u. die Sella curulis, besorgten die Ludi romani u. megalenses u. die patricischen Tempel, faßten die ädilicischen Polizeiedicte ab u. verwalteten die Civiljurisdiction in Marktsachen; die Polizei führten sie mit jenen gemeinschaftlich. Überhaupt aber begriff der Geschäftskreis der A. mit der Zeit: Fürsorge für die öffentlichen Bauten, für die Straßenpolizei, die Gesundheits- u. Sittenpolizei (Aufsicht über Bäder u. Wirthshäuser, feile Dirnen, Einführung fremder Culte, Einschreiten gegen Wucherer etc.), die Marktpolizei (bes. Sorge für ausreichende Menge u. Güte der Lebensmittel, so wie richtiges Maß u. Gewicht), Schutz der Staatsfinanzen u. die Aufführung der öffentlichen Spiele, was freilich viel Privatvermögen nöthig machte u. durch deren Glanz u. Pracht sie sich sehr populär machten. Indem Augustus die ädil. Jurisdiction auf die Prätoren, u. die Aufsicht der öffentlichen Bauten besonderen Behörden übertrug, schwächte er das Ansehen der Ä. sehr. 2) Aediles cereales, von Cäsar 44 v. Chr. eingesetzte zwei Ä., mit der Aufsicht über das Getreidewesen u. die Ludi cereales. 3) Aediles municipales, Magistratspersonen in den lateinischen Städten u. Municipien in Italien, welche gleichen Geschäftskreis mit denen in Rom hatten, oft zugleich auch die Jurisdiction (Aedilesjuridicundo) u. die Censur (Aedilesquinquennales) besorgten. Die Würde u. das Amt der Ä. hieß Ädilität.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.