Eheverlöbniß

Eheverlöbniß

Eheverlöbniß (Eheversprechen, Sponsalien), s. Verlobung.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Hochzeit [1] — Hochzeit, 1) eigentlich jede festliche Lustbarkeit, namentlich mit Ritterspielen; bes. 2) das Fest, welches bei Schließung der Ehe (s.d.) begangen wird. Die Feierlichkeiten u. Gebräuche dabei sind bei verschiedenen Völkern u. zu verschiedenen… …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Verlöbniß, das — Das Verlöbniß, des es, plur. die e, in einigen Gegenden auch die Verlöbniß, plur. die en, von dem vorigen Zeitworte, die vor der Trauung oder Hochzeit her gehende Handlung, da eine Person der andern auf eine feyerliche und rechtskräftige Art zur… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Sponsalia — Sponsalia, lat., Sponsalien, Eheverlöbniß, Verlobungsgeschenke, s. Verlobung; sponsus, Bräutigam; sponsa, Braut …   Herders Conversations-Lexikon

  • Trauung — Trauung, Copulation, die Abschließung der Ehe, nach den Vorschriften des Tridentinerconcils eingeleitet durch das Eheverlöbniß, Ausrufung der Verlobten und das Brautexamen, bestehend in der vor dem zuständigen Pfarrer u. mindestens 2 Zeugen… …   Herders Conversations-Lexikon

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