Hochzeit [1]

Hochzeit [1]

Hochzeit, 1) eigentlich jede festliche Lustbarkeit, namentlich mit Ritterspielen; bes. 2) das Fest, welches bei Schließung der Ehe (s.d.) begangen wird. Die Feierlichkeiten u. Gebräuche dabei sind bei verschiedenen Völkern u. zu verschiedenen Zeiten sehr verschieden. Bei den alten Hebräern geschah die Verlobung bei den Versammlungen zu Spiel u. Tanz an hohen Festtagen durch den Ring u. gewöhnlich ein Jahr nach der Verlobung folgte die H. (Mischteh). Am Hochzeittage begab sich der Bräutigam, geschmückt u. gesalbt, von seinen Freunden begleitet, in das Haus der Braut u. führte diese verschleiert u. von ihren Gespielinnen gefolgt unter Gesang, Musik u. Tanz in sein väterliches Haus, wo, auf seine Kosten, ein Hochzeitmahl, gewöhnlich sieben (bei einer Wittwe drei) Tage lang unter Gesang u. Scherzen gehalten wurde, wobei der Bräutigam bekränzt u. die Braut mit einer hohen goldnen Krone gekrönt erschien. Der Brautführer machte statt des Bräutigams den Wirth. Männer u. Frauen speisten abgesondert u. hatten auch besondere Lustbarkeiten. Eine besondere Toputation fand nicht statt, nur etwa ein Segenswunsch wurde über die Brautleute ausgesprochen. Nach dem Hochzeitmahl, am Brautabend, wurden die Brautleute, von Brautjungfern mit Fackeln od. Lampen ins Brautgemach (Chuppah) geleitet. Nach vollzogenem Beischlaf wurde das Betttuch auf die Zeichen der Virginität untersucht, beim Mangel dieser Zeichen sollte die Braut nach dem Gesetz gesteinigt werden. Bei der Zerstreuung der Juden nach der Zerstörung Jerusalems modificirten sich ihre Hochzeitgebräuche nach ihren neuen Wohnorten. Bei den Juden in Deutschland u. Polen versammeln sich zur Verlobung die Verwandten u. ein Notar, gewöhnlich der Synagogendiener (Schammes), im Hause des Bräutigams (Chatan) od. der Braut (Kallah), wo die Ehepacten (Thenaïm) unterzeichnet werden, darauf folgt eine Mahlzeit (Kenasmahl, weil auf den Rücktritt einer Partei eine Strafe steht). Am Sonnabend vor der H. wird der Bräutigam in die Synagoge geführt u. dort zur Thora gerufen, dann ist Gratulation zu Hause, wie am nächsten Sonnabend nach der Verlobung. Am Abend vor der H. wird die Braut von verwandten Frauen zum erstenmal in das Reinigungsbad (Mikwa, Tuck) geführt, u. dann wird im Hause der Braut getanzt. Die H. selbst (Chassene), wird meist am Sonntag, nie an Fest-, Fast-, Buß- u. Trauertagen gefeiert. Die Woche vorher[428] (Mäßwoche) wird der Braut Backwerk geschenkt, welches den besuchenden Freundinnen vorgesetzt wird, an manchen Orten auch Speisen zum Hochzeitmahl. Am Morgen des Hochzeittages begeben sich Frauen u. Mädchen zur Braut, putzen dieselbe, setzen sie auf einen verzierten Stuhl (Bedeckstuhl) u. lösen ihr das Haar auf. Nach dem Morgengebet geht der Rabbiner nebst der eingeladenen männlichen Gemeinde zur Braut, bedeckt ihr Haupt mit einem verbrämten Tuch od. Shawl (welches nach der Trauung od. Abends mit einer Haube vertauscht wird), legt die Hand auf ihr Haupt mit dem Segen: Werde zu Tausenden von Myriaden! welches dann alle Männer nachthun u. sich entfernen. Die älteren Frauen tanzen mit der Braut eine Menuet (Mizwah-Tanz), dann tanzt die männliche u. weibliche Jugend bis Mittag. Wo Hochzeitnarren als Diener gebräuchlich sind, singen diese der Braut das Kallelied vor, worin ihr der Standeswechsel, die Ehepflichten etc. geschildert werden. Zwischen 1–2 Uhr verrichtet man das Minchagebet, wo Lichtchen an die Gäste vertheilt werden, welche man bis nach der Trauung brennen läßt. Beide beten auch die Beichte. Hierauf führt Vater u. Schwiegervater zuerst den Bräutigam zur Chuppa (Hochzeithimmel, einer mit Franzen besetzten Decke, die über vier Stäbe gespannt von Knaben gehalten wird), welche unter freiem Himmel, meist im Synagogenhof, steht, od. umhüllt sie mit einem Tallith (s.d.). Dort empfängt ihn der Vorbeter mit einem Segen, dann auch die ankommende Braut. Ihr voran schreitet eine alte Frau mit einem brennenden Wachsstock, Mutter u. Schwiegermutter od. andere zwei Unterführerinnen geleiten sie drei Mal um den Bräutigam u. stellen sie zu seiner Rechten. Hierauf betet der Trauende (Baal Kidduschin) u. ein damit beehrter Gast zusammen sieben passende Segenssprüche (Scheba Berachot) über einen Weinbecher, von welchem die Brautleute nippen (Berachatrinken). Zwischen denselben geschieht der Hauptact der Trauung, zu welcher eigentlich nur zwei Zeugen nothwendig sind. Der Bräutigam steckt der Braut einen glatten goldnen Ring (Tabus Kidduschin) an den rechten Zeigefinger mit den ihm vom Trauenden vorgesagten Worten: Hiermit heißest du mir angetraut nach dem Gesetz Moses u. Israels! worauf alle Mahal tob (gut Glück!) ausrufen. Auch liest der Trauende den Ehecontract (Kethubah, Kessubah) vor. Zum Schluß läßt man den Bräutigam ein Glas od. einen Topf zerbrechen, weil nach den Rabbinen jede große Freude durch einen Verlust vor Ausartung behütet werde. Die Trauung darf Jeder leiten, welcher die betreffenden Gesetze kennt, daher meist Gelehrte (Morenus), Religionslehrer u. Rabbiner dazu erbeten wurden, jetzt ist allgemein Sitte, daß der Ortsrabbiner des Bräutigams od. der von ihm Delegirte allein das Recht habe. Mach der Trauung folgt ein Mahl im Hause der Braut, wobei die Geschenke (Derascha-Schenk) vom Hochzeitnarren ausgerufen werden. Am Abend, während des Tanzes, führt man die Braut heimlich ins Brautgemach. Tags darauf schneidet man der jungen Frau das Haar ab. In der Hochzeitwoche gibt es noch manche Belustigung, ein Nachtanz für die Jugend, Speisung der Armen, der nächsten Verwandten (Kerobimmahl) etc. Am nächsten Sonnabend wird die junge Frau zum ersten Male in die Synagoge geführt u. ihr von Neuem gratulirt. So nehmen die vollständigen jüdischen Hochzeiten volle 14 Tage ein u. verursachen viele Unkosten. In der neusten Zeit bes. in großen Städten sind die jüdischen Hochzeiten sehr vereinfacht u. modernisirt worden. Überall beibehalten ist das Bedecken (in Norddeutschland Krone), um 11 Uhr die Trauung in einem Zimmer od. in der Synagoge, wo der Rabbiner eine Trauungsrede hält. In Norddeutschland sind bei den Juden auch Polterabendscherze üblich.

Bei den Griechen wurde in der ältesten Zeit das Hochzeitfest in dem Hause des Vaters gefeiert, u. am Abende führte der Bräutigam die Braut, gewöhnlich auf einem Wagen, heim; dabei waren beide schön gekleidet u. so auch der Brautführer (Paranymphios, Parochos), welchem die Braut das Kleid gab u. zwischen dem u. dem Bräutigam sie stand od. ging. Vor den Brautleuten her ging ein Zug geschmückter Dienerinnen mit Fackeln u. hinter ihnen unter Absingung des Hochzeitliedes (Hymenäos) u. tanzend nach dem Klange von Flöten u. Zithern der Hochzeitzug. Denen aus dem Volke, welche den Brautvater irgendwie angingen, gab derselbe eine Nachfeier, wobei die Brautleute nicht waren. Bekannter sind die Ceremonien aus späterer Zeit. Die H. (Gamos) feierte man meist im Monat Gamelion, od. auch am vierten Tage jedes Monats. Am Tage vor der H. (Proaulia) schnitten die Verlobten sich eine Locke ab u. widmeten dieselbe den Schutzgöttern der Ehe (Here, Artemis, den Parzen); aus den Opferthieren wurden die Eingeweide u. andere Zeichen beobachtet. In dieser Nacht schlief der Bräutigam schon in dem Hause der Braut aber getrennt von ihr, od. die Braut schlief außerhalb, darum diese Nacht Apaulia (das Getrenntschlafen) hieß. Am Hochzeittage gegen Abend holte der bekränzte Bräutigam, in Begleitung des Paranymphios, eines seiner Freunde, die bekränzte u. verschleierte Braut aus dem väterlichen Hause ab, war er schon verheirathet gewesen, so holte sie der Freund (Nymphagogos). Der Braut, welche nach einem Gesetz Solons ein Gefäß mit Gerste (Phrygetron) zum Zeichen der Führung einer eignen Wirthschaft trug, gingen Fackelträger voran, auch Musik u. Gesang, u. Dienerinnen mit Symbolen der Häuslichkeit, Sieb, Rocken, Spindel etc. begleiteten sie. In dem Hause angelangt wurden Brant u. Bräutigam. mit Feigen u. andern Früchten, dem Symbol des Überflusses, überschüttet; u. nachdem die Achse des Wagens, worauf das Paar gefahren war, verbrannt worden war, folgte das Mahl (Gamos), wozu Anverwandte u. Freunde sich einfanden. Während des Mahles brachte in Athen ein mit Dornen u. Eicheln bekränzter Knabe einen Korb mit Brod. Lieder u. Tänze ergötzten die Gäste. An den Hochzeittanz schloß sich die Begleitung in das Brautgemach (Thalamos), wo das mit Blumen bestreute hochzeitliche Bette prangte. Ein anderes, ebenfalls hier aufgestelltes Bett war für den Bräutigam bestimmt, wenn etwa üble Vorbedeutungen die Vollziehung der Ehe hinderten. Hier wusch sich die Braut die Füße, bedient vom Lutrophoros (einem Knaben, jedesmal dem nächsten Verwandten), dann genoß das Paar eine Quitte. Nun wurde die Braut bei Fackelbegleitung von den nächsten Anverwandten[429] (bes. von der Mutter der Braut) dem Lager übergeben, u. während der Bräutigam ihr den Gürtel löste (dieser Gürtel wurde der Pallas od. Artemis geweiht), tanzten stampfend u. Hochzeitlieder (Epithalamia) singend Knaben u. Mädchen vor der Thür. Ein Thürhüter hielt die Frauen, welche der Braut scheinbar zu Hülfe eilten, ab. Am Morgen darauf fangen dieselben Aufweckungslieder. Am Tage nach der H. (Epibda) zeigte sich die junge Frau zuerst dem Manne unverschleiert, u. nun wurde das Fest fortgesetzt. Der neue Ehemann mußte auch bei der Einschreibung seiner Gattin in die Phratria den Gliedern der Phratria einen Schmaus (Gamelia) ausrichten Seyr unterschieden sich hierin die Spartaner. Sie behielten die alte Sitte, die Frau zu rauben, der Form nach, bei; nachdem der Bräutigam die Braut entführt hatte; schor ein Paranymphios derselben die Haare ab, legte ihr männliches Kleid u. Schuhe an u. setzte sie im Dunkel allein auf einen Teppich; der Bräutigam erschien heimlich, löste ihr den Gürtel, hob sie aufs Lager, entfernte sich bald heimlich wieder, um sich in das Schlafgemach der übrigen Jünglinge zu begeben, u. niederholte diese Besuche öfter, ehe die Heirath bekannt gemacht wurde. Nun erst trat die feierliche, mit Opfern begleitete Heimholung ein.

Bei den Römern fand nur bei der solennen Eheschließung durch Confarreatio (s.d.) ein Hochzeitfest Statt. Schon bei der Verlobung wurde der Hochzeittag festgesetzt, mit besonderer Vorliebe für die zweite Hälfte des Junius. Am Tag vor der H. weihte die Braut, nachdem sie der Juno juga geopfert hatte u. ihr mit einer Lanze (Hasta coelibaris) das Haar in sechs Locken getheilt u. geordnet worden war, wie das der Matronen, die abgelegte jungfräuliche Toga praetexta der Fortuna virginalis, ihre Spielsachen dem Lar familiaris od. der Venus. Am Hochzeittage bedeckte die Braut das Haupt mit der Vitta recta, setzte einen Blumenkranz auf, legte die Tunica der Matronen an, umwand sich mit einem wollenen Gürtel, der mit dem Herculesknoten zusammengeknüpft war, verhüllte das Gesicht mit einem rothen Schleier u. zog rothe Schuhe an. Nach gehaltenen Auspielen u. den Ehegöttern gebrachten Opfern, setzte sich das Brautpaar auf das Fell des Opferthieres. Abends geschah die Heimführung (Deductio domum) der Braut durch den Bräutigam; der Bräutigam nahm die Braut von dem Schoße der Mutter od. der nächsten Anverwandten, zwei Knaben, die matrimi u. patrimi (s.d.) sein mußten, führten sie, ein dritter trug eine Fichten- od. Dornenfackel voraus, wobei diese Knaben: Hymen o Hymenaee! riefen, u. andere Knaben u. Mädchen diesen Ausruf wiederholten; außerdem wurden noch fünf andere Fackeln (Taedae) vorgetragen; die Braut (od. Sklavinnen statt ihrer) trugen Spindel, Rocken, Wolle; Lyra- u. Flötenspiel begleitete den Zug. Der Bräutigam warf während desselben Nüsse unter das Voll aus. Über die Thürschwelle des verlassenen u. des zu betretenden Hauses, welches mit Kränzen, Blumen, Fruchtschnüren behangen war, wurde die Braut gehoben od. schritt sanft darüber, indem die Versammelten ihr Talassio! (s.d.) zuriefen. Ihr folgte (od. schritt nach And. ihr vor) der Knabe (Camillus), welcher in einem Korbe (Camillum, Cumerum) ihr Schmuckkästchen u. schützende Amulette für die zukünftigen Kinder trug. Verwandte u. Freunde begleiteten den Zug; Scherzreden wurden dabei eingestreut. An der neuen Heimath angelangt, behängte die Braut die Thürpfosten mit wollenen Binden u. bestrich zur Abwendung der Bezauberung, die Pfosten mit Schweins- u. Wolfsfett. Den ersten Schritt in das Haus that sie auf ein Schaffell, nachdem sie vorher auf die Frage des Bräutigams: Wer bist Du? geantwortet hatte: Wo Du Cajus (d.i. Hausvater) bist, bin ich Taja (Hausmutter). Nun erhielt sie die Schlüssel des Hauses, welche sie einem Sklaven einhändigte, u. berührte endlich, so wie der Bräutigam, zum Zeichen der zu beobachtenden Keuschheit u. zärtlichen Verbindung, Feuer u. Wasser; mit letzterem wurden die Füße gewaschen. Zu den Zeiten der Republik trug die Frau auch drei As bei sich; das erste, das sie in der Hand trug, gab sie dem Bräutigam, denselben sich gleichsam erkaufend; das zweite im Schuh, legte sie auf den Herd ihrer neuen Heimath; das dritte in der Tasche, legte sie auf einen Kreuzweg. Nachdem die vorgetragenen Fackeln sorgfältig aufgehoben od. verbrannt waren, erfolgte das von Flöten u. Epithalamien begleitete Hochzeitmahl. Dann wurde die Braut von Matronen (Pronubae) in den Thalamus geführt u. aufs Lager (Lectus genialis) gebracht. Jungfrauen fangen Epithalamien auf das Lob der Vermählten, Knaben dagegen stimmten leichtfertige Gesänge an. Am andern (nach And. am 7.) Tage nach der H. gab der junge Mann einen Schmaus (Repotia) u. theilte dabei an die Gäste bei ihrem Weggehen Geschenke aus. Als der Aufwand bei H-en zu groß wurde, wurden einschränkende Gesetze gegeben (s. Licinia lex u. Junia lex).

Von den Hochzeitgebräuchen der germanischen Völker ist nichts Näheres bekannt. Ungewiß ist, ob eine religiöse Feierlichkeit bei H-en üblich war, aber ein Festmahl u. Heimführung der Braut in die Wohnung des Bräutigams fand Statt. Auch war es früh Sitte, daß die zum Hochzeitschmaus geladenen Gäste Geschenke mitbrachten, welche für die neu gegründete Wirthschaft paßten.

In der alten Christlichen Kirche war die Verlobung durch den Ring gebräuchlich, auch wurden von den heidnischen Gebräuchen der Brautführer beibehalten, gewöhnlich ein naher Anverwandter od. der Taufpathe der Braut, welcher bei der Verlobung zugegen war, bis zur H. den Keuschheitswächter machte, nebst den Eltern die Braut zur Trauung u. dann in das Haus des Bräutigams führte; ferner das Bekränzen der Brautleute, was Anfangs von den Kirchenlehrern getadelt, zur Zeit des Theodosius aber erlaubt wurde, u. nur der unbescholtenen Braut zukam; auch das Verschleiern der Braut war in der alten Kirche üblich; ferner die Anlegung der Hochzeitbinde, nach der Einsegnung durch den Priester, zum Zeichen der nunmehrigen unlöslichen Verbindung Beider; die Binde weiß u. roth von Farbe (zur Bezeichnung der Reinheit des Lebens u. Fruchtbarkeit des Blutes) wurde über die Köpfe u. Schultern der Brautleute ausgebreitet u. von vier Begleitern gehalten; hin u. wieder auch das Vortragen von Fackeln, bes. bei feierlichen H-en durch Freunde u. Verwandte der Brautleute. In feierlichem Zuge wurde die Braut in des Bräutigams Haus geführt,[430] wo Schmausereien, Musik u. Tanz folgten; auch der Armen wurde gedacht, dieselben erhielten die Reste der Speisen, u. außerdem wurden kleine, eigens dazu gebackne Brode vertheilt.

Die Gebräuche bei H-en in Deutschland u. fast in alten gebildeten Ländern von ganz Europa (in Frankreich, England, Italien etc.) haben sich immer mehr vereinfacht, u. die Trauung, meist in dem Orte der Braut, ist die Hauptsache. Die H. erfolgt gewöhnlich binnen einem Jahre nach der Verlobung; unter den Brautgeschenken, die sich Braut u. Bräutigam vor der H. machen, ist bes. für Erstere das Brautkleid, wogegen sonst der Bräutigam als Hauptstück das Bräutigamshemd erhielt (s.u. Braut). Wenn am 25. Jahrestag der H. beide Gatten noch leben, so wird dieser Tag als Fest in der Familie unter dem Namen Silberne H. gefeiert, am 50. Jahrestage als Goldene H. u. am 75. als Diamantene H. Dieser letzte Fall kam 1851 zu Schaafhausen in Preußen vor. In Frankreich u. England ist es Sitte, daß der Bräutigam der Braut vor der H. ein Körbchen (Corbeille) mit den ausgesuchtesten Putzsachen, seine Wäsche, Spitzen, Schmuck etc. überreicht. Zu unterscheiden ist dies von der Ausstattung (Trousseau), die oft, bes. bei Prinzessinnen, feierlich ausgestellt ist. Brautführer u. Brautführerinnen finden sich gewöhnlich nur bei H-en aus höhern Ständen, sie werden dann meist aus dem Kreise der Bekannten od. der Brautleute gewählt u. begleiten dieselben zur Kirche. In dem Hause der Braut, wenigstens von deren Eltern, wird gewöhnlich der Hochzeitschmaus gegeben, u. bei ihnen ist od. von ihnen wird auch der, bes. im nördlichen Deutschland jetzt sehr gewöhnliche Polterabend am Abend od. auch zwei Tage vor der H. gegeben, wobei Bekannte od. Brautleute allerhand poetische Scherze (Polterabendscherze), Gesänge, Musiken etc. aufführen, die Heirathsgeschenke bringen u. eine Freundin der Braut dieser den Brautkranz (s.d.) reicht. Unter den Scherzgeschenken pflegt ein Pantoffel (s.d.) für die Braut nicht zu fehlen. Die Theilnahme Anderer, nicht Geladner durch Anwerfen von Scherben, Töpfen etc. an Thür u. Fenster, was vielfach sonst Sitte war, ist jetzt meist polizeilich verboten. Die Trauung geschieht regelmäßig in der Kirche u. wird von einem ordinirten Geistlichen in agendarischer Form nebst passender Ansprache od. Rede verrichtet. Nur wo die Civilehe eingeführt ist, ist die kirchliche Trauung nicht erforderlich. Zu dem eigentlichen Heirathsfest am Trauungstage, mit dem fast immer ein Hochzeitschmaus u. oft auch ein Tanz verbunden ist (doch ist letzter jetzt mehr auf den Polterabend verlegt), werden dann meist nur die nähern od. ferneren Familienglieder gezogen. Dabei geschieht auch die Abnahme des Brautkranzes, wofür der Braut von einem jungen Anverwandten die Brauthaube aufgesetzt wird. Die Heimführung der Braut in die Wohnung des Bräutigams findet im Stillen Statt. Am Morgen nach der H. versammeln sich Verwandte u. Hochzeitgäste in dem Hause der Neuvermählten, um diesen zu gratuliren.

Besondere Hochzeitgebräuche haben sich im christlichen Europa auch noch da erhalten, wo das Volk noch seine Nationalität hat; z.B. in Schweden, wo der Brauthimmel (Pell, Pelle), ein seidener Baldachin, von vier ledigen Personen während der Einsegnung der Brautleute bei der Trauung über diese gehalten wird; in Holland, wo die Festlichkeiten schon vor der Hochzeit beginnen, um den Verlobten Gelegenheit zu geben, sich genauer kennen zu lernen; kurz vor. der H. werden Freunde u. Nachbarn zu den Brautthränen eingeladen, bei welchem Feste man ißt u. Wein trinkt. Am Hochzeittage versammelt sich die ganze Familie im Hochzeithause, Freundinnen kleiden die Braut an u. nach der Trauung beginnt das Fest In Irland ist die Trauung früh, u. nach derselben sammeln sich die Hochzeitgäste in dem Hochzeithause. Die jüngern kommen singend u. werden mit Kuchen bewillkommt. Sänger, Pfeifer, Zigeuner etc. sind da; nachdem der Gesang allgemeiner geworden ist, beginnt der Brautkissentanz auf dem grünen Platze vor der Thür. Ein junger Bursch tritt mit einem Kissen auf dem Kopfe in den Kreis der auf Rasenbänken sitzenden Zuschauer, ruft das neben der Braut sitzende Mädchen auf, führt sie in den Kreis u. gibt ihr das Kissen; sie dreht sich einige Male herum, wirst, nachdem die Musik verstummt ist, das Kissen nieder u. kniet darauf, der Bursch aber küßt sie unter dem Jubel der Gesellschaft. Nun wirft der Bräutigam Nüsse unter die Jugend aus; die Braut gibt einen Handschuh, welchen sie in den letzten Stunden ihrer Ledigkeit getragen, zum Besten, die Jünglinge kämpfen um denselben, u. wer ihn erhalten hat, legt ihn seiner Auserwählten vor die Füße. So geht es bis Mitternacht, wo die Mädchen in die Brautkammer geführt werden, welche von dem mit Strohhalmen bewaffneten Brautvater u. Ehemann bewacht wird; dort löst die junge Frau das Strumpfband u. schenkt es dem Mädchen, welches zunächst H. macht. Dann kehren die Gäste heim. Bei den Esthen ist H. u. Trauung nicht mit einander verbunden, sondern erstere wird 2–3 Wochen darnach gefeiert. Am ersten Tage des Hochzeitfestes führt der Bräutigam seine Gäste feierlich in das Haus der Braut; voran reitet ein Herold mit breitem Band über die Schultern u. bloßem Degen, dann der Bräutigam mit einem verschleierten Verwandten, welcher des Bräutigams Vater vorstellt, auch mit Band u. Degen, darauf die Gäste. An dem Hause der Braut angekommen, reitet er dreimal um dasselbe u. schlägt mit dem Degen auf das Dach, wobei er sich nicht von den Einwohnern betreffen lassen darf. Unterdessen versteckt sich die Braut, u. wenn sie gefunden worden ist, beginnt der Tanz, wobei der Bräutigam u. die vornehmsten Gäste Degen tragen, dann folgt das Mahl, worauf der Bräutigam seinen u. der Braut Löffel zertritt. Am Morgen führt der Brautführer die Braut in das Haus des Bräutigams; dort sitzt sie auf dem Schooß ihres Bruders, ihr Schwiegervater u. der Herold umtanzen sie mit bloßem Degen, ihr wird ein Kind auf den Schooß gesetzt, dem sie ein Paar Strümpfe schenkt, ein Mann bindet ihr eine Schürze um, ein Weib setzt ihr eine Haube auf u. gibt ihr einen Backenstreich, worauf die Hochzeitlieder beginnen u. die Braut die Gäste bewirthet. Am Abend läßt sie durch ihren Schwiegervater an die Gäste Geschenke vertheilen. Die erste Nacht schlafen die jungen Leute auf einem Lager im Stalle. In manchen Gegenden wird der Braut am andern Morgen das Haar abgeschnitten, wofür ihr ein geschmücktes Band umgebunden wird, welches sie bis zu ihrer ersten Niederkunft trägt. Bei den Letten ist die H. auch von der Trauung[431] getrennt u. dauert mehrere Tage, am Ende wird die Braut zur Nachtzeit, auf dem Schooß der Schwiegermutter sitzend, nach dem Hause des Bräutigams gefahren u. dort erhält sie von der Schwiegermutter die Haube nebst einem Backenstreich, den sie dann dem Bräutigam sanft wieder gibt. Nachdem sich Braut u. Bräutigam gewaschen u. mit dem Fuße die Wasserschüsseln umgestoßen haben, gehen sie in die Hochzeitkammer, welche für die erste Nacht die Scheune ist.

Bei den heutigen Griechen wird die Brant am Vorabend der H. gebadet u. ihre Ausstattung (in Morea) auf Wagen durch die Stadt gefahren, während Knaben ihre Kleider in Körben auf dem Kopfe nachttragen; an andern Orten wird die Ausstattung in dem festlich geschmückten Brauthause ausgestellt, während die jungen Leute tanzen. Am Hochzeittage werden die Brautleute feierlich zur Kirche geführt; wenn sie aus dem Hause treten, streut man Baumwollensamen od. Getreidekörner, Reiche mit Goldstücken untermischt, über das Paar. An der Kirchthür versprechen sie dem Popen, sich zu heirathen, werden mit Myrten- u. Weinlaubkränzen geschmückt u. erhalten Wachsfackeln; dann beginnt die Trauung. Nach deren Beendigung setzt der Pope den Neuvenmählten Kränze (Aparchä) auf, wie überhaupt die Blumen bei griechischen H-en eine große Rolle spielen. Nach der Trauung bewegt sich der Zug wieder nach dem Hochzeithause, wo der Schmaus beginnt, wozu die Gäste Speisen geschickt haben u. der mehrere Tage dauert. Abends wird die Braut nach dem Hause des Bräutigams, der ihr zur Hälfte entgegen kommt, geführt, od. (wie in Arkadien) auf einem mit Ochsen bespannten Wagen gefahren; an der Thür bleiben sie, der Bräutigam zur Linken der Braut, stehen, Nüsse, Backwerk, Blumen etc. werden über sie geworfen u. die Braut über die Schwelle gehoben. Ehe sie ins Brautgemach geführt wird, muß sie, zum Zeichen ihrer Jungfräulichkeit, in ein mit Leder bespanntes Sieb treten. Bei den Mainoten kommt der Bräutigam erst am Hochzeittag zu seiner Braut; an diesem Tage wird er von Eltern u. Geschwistern der Braut begrüßt u. von einem Kinde zu der Braut in die Kammer geführt, wo sie bleiben, bis sich die Verwandten versammelt haben. Nach fröhlichen Gesängen u. Trinken geht es gegen Abend in feierlichem Zuge zur Kirche; oft geschieht auch die Trauung unter freiem Himmel. Auf dem Rückwege werden Flinten abgeschlossen u. von den Leuten ihnen, als Wunsch der Fruchtbarkeit, Korn od. Hirse auf den Weg gestreut. Im Hause des Bräutigams angekommen, vertheilt die Braut Nüsse, Mandeln u. andere trockne Früchte an ihre Verwandten, die ihr gratuliren; ihre Schwiegermutter wirst Geld u. trockne Früchte durch das Fenster unter das Volk. Dann wird gegessen u. die ganze Nacht getanzt, weil diese die jungen Leute nicht mit einander zubringen dürfen. Drei Tage nach der H. gehen die jungen Eheleute zu den Eltern der Braut u. halten dort mit der ganzen Familie einen Schmaus. Am siebenten Tage, wo der Kirchgang ist, wird vor diesem bei den Eltern des Bräutigams, nach diesem in dem Hause der jungen Leute gegessen, gesungen u. getanzt.

Von slawischen Völkern war es früher bei den Ruthenern od. Rußniaken Sitte, daß die Mädchen schon im fünften od. sechsten Lebensjahre verlobt u. dann mit dem Bräutigam bei dessen Mutter bis zur Mannbarkeit erzogen wurden, Wer nicht so verheirathet war, ging nach Kraznibrod, wo des Jahres drei Mal Mädchenmarkt war u. welche ihm da von den Versammelten gefiel, auf die sprang er los u. mit den Worten: Wenn Du einen Mann brauchst, so komme zum Popen! führte er sie ins nahe Basiliterkloster u. ließ sich von den Mönchen trauen. Doch ist jetzt diese Sitte, wobei es oft zu blutigen Streitigkeiten unter den Bewerbern kam u. der Bräutigam auch oft weder der Braut, noch den Schwiegereltern gefiel, seit Anfang des 18. Jahrhunderts abgekommen. Jetzt wird ordentlich um ein Mädchen geworben u. die Mitgift schriftlich aufgesetzt. Am Hochzeittage wird die Braut, die gewöhnlich 12 od. höchstens 13 Jahre alt ist, mit einem Wermuthskranz (um ihr anzudeuten, daß die Ehe manches Bittere habe) geschmückt u. dann getraut. An diesem Tage geht es still zu, u. außer den Beiständen, dem Pfarrer u. Cantor, wird Niemand geladen. Das eigentliche Fest geht erst den Tag nach der Trauung an u. dauert gewöhnlich eine ganze Woche, u. jeden Tag werden andere Gäste geladen, die immer reichliche Beiträge zum Schmause schicken. Bei den Wenden in der Oberlausitz laden Bräutigam u. Hochzeitbitter od. der Ehestifter (Truschemann) in schwarzer Kleidung u. auf schwarzen Pferden reitend die Verwandten zur H. ein; die Eingeladenen schicken nun Hühner, Gänse, Eier, Butter etc. zum Hochzeitschmauß. Den Abend vor der H. kommen die Mädchen zu der Braut u. singen ihr Lieder über die vergangenen Jugendfreuden; am Hochzeittag selbst kommen die Männer reitend, die Weiber fahrend zu dem Bräutigam u. begleiten diesen in das Hochzeithaus. Darauf erfolgt nun die Trauung, wobei die Braut eigenthümlich gekleidet, mit einer besondern Kopfbedeckung (Borta, vgl Hormt) geschmückt, von ihren Freundinnen begleitet, gesondert von dem, ebenfalls von seinen Freunden gefolgten Bräutigam geht; Musik fehlt nicht Nach der Trauung geht es unter Jubelruf u. Musik, u. indem eine Verwandte der Braut (Zuchtfrau, Salzmäste, Slonka) Kuchen od. Geld auswirft, in das Haus der Braut, wo die Zuchtfrau erst die Geschenke in Empfang nimmt u. die Schenker dafür mit Bier tractirt, dann beginnt das Gastmahl, nach dessen Ende der Tanz. Große H-en dauerten sonst drei Tage, am dritten fand die Heimführung der Braut Statt, wobei sie der Kammerwagen mit der Ausstattung u. den Geschenken begleitete. In dem Hofe angekommen reicht sie dem ihr zuerst Begegnenden ein Brod, zum Zeichen der Treue, sonst ließ sie auch eine Henne fliegen, u. aus deren Bleiben im Hofe od. Fortfliegen prophezeite man das Bleiben od. Weggehen der Frau.

Unter den Muhamedanern wird die H. bei den Türken blos durch die Eltern u. Verwandten des Brautpaares verabredet u. höchstens der geschlossene Contract vor dem Kadi bestätigt. Der Mann muß die Frau gewöhnlich kaufen u. die Braut schickt dem Bräutigam ein Tuch (Nischan Makermasi) u. das Brautpaar sieht sich vor der H. gar nicht. Am Hochzeittage wird die Braut auf einem Pferde verschleiert in das Haus des Bräutigams geführt. Dieser empfängt sie mit offenen Armen, beantwortet ihre Frage: Wie viel Ochsen, Weinberge etc. willst du geben, umfaßt hierauf die Braut u. trägt sie in[432] ein inneres Gemach, wo er sie auf einen Divan niederlegt u. sich die Frauen nahen u. Geschenke u. Flitterstaat bringen. Im Hause der Eltern ist Wehklage, im Hause des Bräutigams, wo Erfrischungen, Sorbet u. Confect herumgereicht werden, Freude. Jedes Geschlecht vergnügt sich hierbei allein; die Männer gewöhnlich außer dem Haus, wobei viel geschossen u. gelärmt wird. Am Abend wird die vornehme Braut von einem Verschnittenen, die ärmere von einer Magd in das Brautgemach geleitet u. dort dem Bräutigam übergeben. Eine eigentliche Trauung in der Moschee findet nicht Statt. Der Araber sucht das Mädchen, die ihm von Gestalt gefällt, vorher zu sehen; er wird zu diesem Behufe gewöhnlich in einem Hause, wohin das Mädchen oft kommt, von gefälligen Verwandten verborgen u. wirbt, wenn ihm das Gesicht der Entschleierten gefällt, das er auf diese Weise verstohlen sieht, gewöhnlich durch seinen Vater um dasselbe. Der Preis, aus Ochsen, Pferden, Schafen bestehend, wird festgesetzt, der Contract vor dem Scheik unterschrieben, dann als Freudenbezeugung aus Flinten gefeuert, die Brautam Hochzeittage in ein Bad geführt u. gesalbt, die Nägel mit Alkanna gefärbt u. ihr Bilder auf Arme u. Brust gemalt. Auch der Bräutigam wird gebadet, auf ein Pferd gesetzt u. mit besonderen Ceremonien, um den Zaubereien zu wehren (so halten Jünglinge Säbel über seinen Kopf, um zu hindern, daß ihm nicht durch Nestelknüpfen ein bedenkliches Übel angethan werde), von Freunden in sein Zelt geführt. Hier schmausen Männer u. Frauen, jedes Geschlecht für sich. Abends erwartet der Bräutigam die Braut in seinem Zelt. Sie wird ihm durch Matronen zugeführt. Beide sprechen nicht, die Braut bückt sich aber u. erhält von dem Bräutigam ein Goldstück auf die Stirn gedrückt. Reiche Leute wiederholen diese Ceremonie oft, indem die Braut jedesmal anders gekleidet erscheint. Zuletzt trägt der Bräutigam die Braut in das innere Zelt u. kommt mit dem blutigen Hemd derselben als Triumphzeichen zurück. Die Braut u. andere Weiber tanzen um dasselbe die ganze Nacht. Ein Bad am andern Morgen schließt die Hochzeitfeier. In der Berberei wird der Contract über die Frau mit dem Vater u. einem andern nahen Anverwandten geschlossen, ein Preis für die Frau u. eine Summe für ihren Unterhalt, für den Fall der Scheidung bestimmt. Am Abend vor der H. dringt der Bräutigam zu Pferd, mit zahlreichen Begleitern, in das Haus der Braut. Am andern Tag kehrt er in Prunk u. mit einem Priester (Talib). wieder heim. Dieser schreibt einen Ehecontract, u. diesen u. einen Ring gibt der Bräutigam der hinter einem Vorhang harrenden Braut. Die Braut wird hierauf auf einem Maulthier, od., ist sie vornehm, auf einem Kameel, auf welchem eine Art Zelt gebaut ist, nach dem Hause des Bräutigams gebracht. Der Brautschatz wird nebenher getragen, der Bräutigam reitet mit seinen Freunden, die ihre Freude durch Schießen ausdrücken, nebenher. Die Braut wird in ein dunkles Zimmer geleitet, u. der Bräutigam vollzieht hier die Ehe. Gleich nachher erscheinen Matronen u. fordern der Braut das Zeichen der Jungfrauschaft ab. Nun erst bekommt der Mann die Frau zu sehen. Er darf acht Tage, die Frau acht Wochen nicht ausgehen. In Persien kommt man zunächst im Beisein des Kadi über den Brautschatz, der entweder dem Schwiegervater als Geschenk verbleibt od. der Braut im Fall einer Scheidung verschrieben wird, überein, dann wird die Braut mit einem rothseidenen Tuche über dem Kopfe in das Haus des Bräutigams gebracht, wo derselbe die H. vollzieht. Er kehrt dann zu den Gästen zurück, während die Braut im Zimmer bleibt. Der Bräutigam schmaust mit seinen Gästen, u. hierbei wird stark getrunken. Wohnt das neue Ehepaar bei dem Vater der Braut, so darf dieser die junge Frau nicht mehr unverschleiert sehen, auch nicht mit ihr sprechen, wenn er sich nicht die Erlaubniß dazu durch ein Geschenk erkauft.

Bei den Buddhisten in Indien bringen Boten, wenn die Heirath verabredet ist, unter Gesang u. Musik der Braut Geschenke, worauf der Bräutigam ähnliche zurückerhält. Am Tage vor der H. durchzieht der Bräutigam, mit einer Krone u. mit Blumen geschmückt, unter Musik die Stadt, ihn begleiten alle Jünglinge seines Wohnorts, die dasselbe Gewerbe betreiben, in Palankins, in Wagen u. zu Pferd. Gleiches thut am Hochzeittage selbst die Braut; sie wird von allen Jungfrauen ihres Standes begleitet. Am Abend kehrt sie heim; zwischen dem Brautpaar wird nun ein Feuer angezündet, das Paar mit einer seidenen Schnur umwunden u. zwischen Beide ein zusammengefaltetes Tuch gelegt. Der Bramine spricht dann ein gewisses Formular, daß der Mann der Frau das Nöthige geben u. daß die Frau ihm treu sein soll; endlich folgt der Segen. Das Tuch wird hierauf weggenommen, die Schnur gelöst u. geschmaust. In Pegu werden die Frauen, jedoch meist nur auf eine gewisse Zeit, gekauft u. der Bräutigam nimmt die Frau ohne große Ceremonien mit nach Hause. In Siam bilden alte Weiber die Unterhändler; der Bräutigam macht drei Besuche bei der Frau, bei dem dritten kommen die Verwandten zusammen u. schließen den Kauf. Die Priester gehen einige Tage darauf in das Haus des neuen Ehepaares, besprengen dasselbe u. weihen es. Hierauf folgen einige Tage Lustbarkeiten. In China wird die Frau von Reichen gekauft, von Armen aus den Findelhäusern erbeten. Wenn die Ehepacten ausgewechselt sind, wird die Braut unter Fackelschein u. Musik von jungen Leuten in einem verschlossenen Sessel mit einem Baldachin bedeckt, getragen u. der Schlüssel dazu dem Bräutigam bei der Ankunft in seinem Hause übergeben, der dann den Sessel öffnet u. die Braut herausführt. Hier sieht er die Braut zum ersten Male, indem er den schwarzen Schleier von ihrem Gesichte aufhebt; gefällt ihm dieselbe, so wird sie in den Saal geführt, wo sie vor dem Götzen des Hauses sich tief verneigt. Die Hauptceremonie ist aber das Wechseln der Tassen, was an einem Theetisch, wo das Brautpaar allein ist, vollzogen wird. Hierauf begibt sich die Braut zu den Frauen, mit denen sie sich vergnügt, während der Mann sich mit seinem Geschlecht lustig macht, wechselt ihr buntes, gewöhnlich rothes Kleid mit einem weißen u. erscheint wieder in der Gesellschaft. In Japan werden die Frauen ebenfalls gekauft u. die Ehen durch Verwandte unterhandelt. Die Braut begibt sich unter Musik zu dem Tempel des Fo, wo sie der Bräutigam erwartet. Hier segnet sie der Bonze am Fuße des Götzenbildes ein. Braut u. Bräutigam halten während der Ceremonie eine brennende Fackel od. Lampe. Die Braut wird hierauf[433] in das geschmückte Haus des Bräutigams geführt, u. hier währen die Feste 7–8 Tage, worauf sich die Frau in ihr Zimmer verschließt u. ihr einziges Vergnügen in Erhaltung der Hausordnung sucht. Nach der H. schicken sich die Verwandten der Frau u. der Bräutigam wechselseitig Geschenke.

Bei dem Eheversprechen bei den Parsen spricht der Mobed (Unterpriester) drei Gebete in Gegenwart der Eltern der sich Verlobenden u. dieser selbst. Nach denselben ist es nicht mehr erlaubt, das Eheverlöbniß zu trennen. Der Heirath gehen Reinigungen vorher, dann mehrere Tage Schmausereien, zu denen bes. die Kinder der Verwandten u. Freunde geladen werden. Am Hochzeittag selbst, um 5 Uhr Abends, spricht der Priester zwischen Schüsseln mit Reis u. Früchten stehend, den feierlichen Ehesegen über das sitzende Brautpaar, den er im Hause des Bräutigams um Mitternacht wiederholt. Hierauf streut der Priester Reis über sie u. spricht ein segnendes Gebet. Das Brautpaar steht bei letzter Ceremonie hinter einem Vorhang. Nun durchzieht der Bräutigam zu Pferd u. die Braut in einem vergitterten Wagen die Stadt, jener wird von seinen Freunden, diese von ihren Gespielinnen auf Palankins begleitet. Unzählige Fackeln werden nebenher getragen, Raketen u. Schwärmer, rauschende Musik bezeichnen die allgemeine Freude; der Zug begibt sich endlich nach dem Hause der Braut, wo Alles auseinander geht, u. wo sich die Braut in die Wohnung ihres Gatten begibt. Am andern Tage schickt das Brautpaar ihren Begleitern kleine Geschenke. Die Heirathsgebräuche bei den anderen asiatischen u. afrikanischen, so wie bei den amerikanischen nichtchristlichen Völkern s.u. den einzelnen ethnographischen Artikeln. Die Trauungsceremonien bei den verschiedenen christlichen Religionsparteien, s.u. Trauung. Vgl. Feier der Liebe, od. Beschreibung der Verlobungs- u. Hochzeitceremonien, 2. Aufl. Berl. 1824, 2 Bde.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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