- Gastfreiheit [1]
Gastfreiheit, die Tugend des Alterthums, dem Fremden Obdach u. Bewirthung zu bieten, großentheils herbeigeführt durch den Mangel an Wirthshäusern u. zur Gewohnheit geworden durch die aus gleichen Ursachen entstandene Gastfreundschaft (gr. Proxenia, lat. Hospitalitas), d.h. das Verhältniß, in welches Privatpersonen, Familien, ja ganze Völkerschaften traten, u. wodurch sich dieselben verpflichteten, den in ihren Wohnort kommenden Fremden aufzunehmen, zu bewirthen, zu schützen etc. Wenn der Einzelne in den durch Proxenie verbündeten Staaten nicht einen Gastfreund hatte, so wendete er sich an den Proxenos, einen Bürger, der sich verpflichtet hatte, die Genossen des fremden Staates aufzunehmen, zu versorgen u. ihnen Gelegenheiten zu verschaffen, alles zu sehn u. seine Geschäfte zu verrichten. Diese Proxenen waren also ähnlich den heutigen Consuln u. Handelsagenten. Häufig kamen Gastgeschenke (Symbola, Xenika) dazu, die auch, so wie Gastfreundschaftsmarken (Tesserae), als Erkennungszeichen dienten, weil die G. auf die Familie forterbte; gewöhnlich war ein zerbrochener Ring, od. eine getheilte Münze, wovon jeder Theil eine Hälfte behielt, ein solches Zeichen. Jupiter (Zeus Xenios, Jupiter hospitalis), auch Artemis, Aphrodite, Kastor u. Polydeukes galten als Beschützer der G. (Hospitales dii) u. Rächer ihrer Verletzung. Auch bei den Hebräern wurde G. geübt, denn es galt als schmälich, wenn ein Fremder unter freiem. Himmel bleiben mußte, od. als schmutziger Geiz, wenn Einer einen Wanderer nicht aufnahm. Wenn sich daher ein Fremder einem Nomadenzelt od. in einer Stadt einem Hause nahete, so wurde er eingeladen einzutreten, erhielt Wasser zum Fußwaschen u. eine Mahlzeit vorgesetzt, während zugleich seine Reit- u. Lastthiere untergebracht wurden. Da das Gastrecht heilig war, so genoß der Gast zugleich Schutz. So blieb es bis in die späteren Zeiten, nur zwischen Samaritanern u. Juden wurde, obgleich nicht verboten, aber wegen des Nationalhasses gewohnheitsmäßig die G. nicht geübt, u. nur im Nothfall nahmen die Juden Nahrungsmittel von Samaritern, bezahlten aber dieselben. Wie die G. im alten Deutschland geübt wurde, s.u. Deutschland (Ant.) D) e). Im Mittelalter wurde sie namentlich von Klöstern geübt. G. verschwand immer mehr, je weniger die Reisenden zur Bequemlichkeit u. Annehmlichkeit in der Fremde ihrer bedurften. Noch jetzt ist die G. in dem größten Theile des Orients heilig geachtete Pflicht, selbst bei den räuberischen Arabern, die auch dem Feinde gastliche Aufnahme nicht versagen, wenn er einmal ihre Schwelle betreten hat. In den Abendländern ist die G. weniger geübt, seitdem in Gasthäusern für die Bewirthung des Fremden mehr gesorgt worden ist; man übt sie höchstens noch gegen Verwandte, Freunde u. Bekannte. In weniger cultivirten Ländern, wie in Polen u. Corsica, ist sie noch am meisten zu Hause.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.