Gerichtstafel

Gerichtstafel

Gerichtstafel (Gerichtsbret), 1) eine meist am Eingange des Gerichtslocals aufgehängte schwarze Tafel, an welcher die öffentlichen Bekanntmachungen, Contumacialbekenntnisse, Edictalladungen etc. des Gerichtes ausgehängt werden. Schon im alten Rom kannte man solche G-n, meist dort von weißer Farbe (daher Album genannt). In der neueren Zeit werden solche Bekanntmachungen neben dem Anschlag an der G. noch in eine od. mehrere Zeitungen eingerückt; 2) ein Theil der ehemaligen Ständeversammlung in Siebenbürgen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Gerichtstafel — Gerichtstafel, die schwarze Tafel, die in den Gerichtslokalitäten zum Anheften gerichtlicher Verfügungen und Bekanntmachungen bestimmt ist, um solche zur Kenntnis des Publikums zu bringen, z. B. Subhastationen, Konkurseröffnungen, Aufgebote u.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gerichtstafel — Ge|rịchts|ta|fel, die: im Gerichtsgebäude angebrachte Tafel für offizielle Bekanntmachungen …   Universal-Lexikon

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  • Öffentliche Zustellung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Dieser Artikel behandelt die Zustellung im rechtlichen Sinne, für die Zustellung von postalischen Sendungen, siehe… …   Deutsch Wikipedia

  • Zustellung (Deutschland) — Der Begriff Zustellung bezeichnet im deutschen Recht die Bekanntgabe eines Schriftstückes an einen bestimmten Adressaten in einer bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Form. Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlagen 1.1 Zustellung von Amts… …   Deutsch Wikipedia

  • Aufgebotsverfahren — Bei dem Aufgebotsverfahren (in Österreich Ediktverfahren) handelt es sich um eine öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten. Es dient üblicherweise dazu, Urkunden für ungültig erklären zu lassen oder Rechte… …   Deutsch Wikipedia

  • Teleki — Teleki, ein altes, wahrscheinlich aus Dalmatien nach Ungarn unter dem ursprünglichen Namen Garazda von Mecsevics eingewandertes Adelsgeschlecht; aus demselben zeichneten sich zuerst Nikolaus I. u. dessen Vetter Ladislaus, genannt Szilagyi, als… …   Pierer's Universal-Lexikon

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