Gerichtstag

Gerichtstag

Gerichtstag, Tag, wo bei einem Gerichte kleineren Umfanges, namentlich bei Patrimonialgerichten, deren Gerichtshalter nicht am Orte des Gerichtes wohnt, G. gehalten wird. Freie G-e sind solche, bei denen das Gericht ausnahmsweise dann seine Hülfe unentgeltlich in der Weise gewährt, daß er unter seiner Vermittelung die gütliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten durch Herbeiführung von Vergleichen od. durch Anerkenntniß der Schuld zu befördern sucht.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Gerichtstag — Gerichtstag, Tag, an dem vor einem Gericht Sitzungen abgehalten werden. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (vgl. § 500) gibt es ordentliche Gerichtstage, die vom Gericht im voraus zur Verhandlung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten regelmäßig… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gerichtstag — Ge|rịchts|tag 〈m. 1; Rechtsw.〉 Tag mit Gerichtssitzungen ● Gerichtstag halten 〈poet.〉; Gerichtstag über sich selbst halten 〈fig.〉 mit sich selbst zu Gericht gehen * * * Ge|rịchts|tag, der: Tag, an dem Gerichtsverhandlungen stattfinden: wo wir,… …   Universal-Lexikon

  • Gerichtstag, der — Der Gerichtstag, des es, plur. die tage, der Tag, an welchem Gericht gehalten wird; Nieders. Richtedag …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gerichtstag — 1. Am Gerichtstage wird jeder seinen Korb tragen. 2. Drei Gerichtstage gehören über einen Todten. – Graf, 442, 353. Beim altdeutschen Gerichtsverfahren war erst die dritte Ladung die entscheidende; zweimal konnte der Geladene, ohne sachlichen… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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