Geschmeide

Geschmeide

Geschmeide, 1) die eisernen Fesseln, Verwahrungsmittel, welche Gefangenen, von denen man Gewaltthätigkeit od. Flucht befürchtet, zu deren Verhütung angelegt werden. Die Anlegung des G-s darf, wenn nicht Gefahr im Verzug ist, bei Untersuchungsgefangenen nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Richters, bei Strafgefangenen nur mit Genehmigung des Anstaltsdirectors erfolgen. Das G. besteht vorzüglich in Ketten, von der Hand nach dem Fuß od. von einem Fuß[271] zum anderen; Fußeisen, an deren Enden breite eiserne Bänder; Hand- od. Fußschellen (Schellen, Handeisen), mit, zum Verschließen durch Vorlegeschlösser geeigneten eingeschmiedeten Ringen, sammt diesen entsprechenden Öffnungen in der Schelle. Von der Kette, od. von einem Hals- od. Leibring, je nachdem um Hals od. Leib ein eiserner, den Schellen ähnlicher Ring gelegt ist, geht oft eine besondere Kette, od. die blos an einer Hand od. einem Fuß angelegte, an den Stock od. Fußbock, od. einen in die Mauer od. den Boden eingelassenen Ring. Eine besondere Vorrichtung ist die Weise, in einem ungefähr eine Elle langen eisernen Stabe bestehend, an beiden Enden Handschellen, in welche die Hände des Gefangenen so geschlossen werden, daß derselbe hierdurch verhindert wird, beide Hände zusammen zu bringen. Besonders beim Transport u. zur Bändigung von Widerstand werden gebraucht: die Bretzel, eine eiserne Vorrichtung in Form einer gebackenen Bretzel, worein die Hände, um im Augenblick gebrauchlos zu sein, geschlossen werden; die Daumenschrauben, kleine Eisen, in welche die Daumen beider Hände zu gleichem Zweck zusammengeschraubt werden. Blos bei Strafgefangenen, die auf längere Zeit detinirt werden, findet man die Beineisen, große an die Beine geschmiedete Schellen, von welchen nach vorne u. hinten zu eiserne Bänder gehen, 9–25 Pfund schwer. 2) Kleine Waaren aus Metall; daher Geschmeidemacher, in Nürnberg gewöhnlich, fertigen Lichtputzen, Uhrgehäuse, Reißfedern, Barbierzeuge etc.; 3) allerlei aus Gold, Silber, Edelsteinen u. Perlen gefertigte Dinge, welche zum Schmuck angelegt werden; daher das Geschmeidekästchen (Schmuckkästchen), in welchem solche Dinge aufbewahrt werden.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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