Hagestolz

Hagestolz

Hagestolz, 1) im Althochdeutschen (haga-stalt, hai-staldi) ein Lohnknecht, ein Anfänger in einer Sache, bes. aber ein einzeln Wohnender, nicht einer Familie Angehöriger u. kein liegendes Gut Besitzend er; 2) jetzt Einer, welcher nicht durch körperliches od. bürgerliches Unvermögen veranlaßt, sondern aus eigenem Willen über die Jugendjahre hinaus im ehelosen Stande bleibt. Die Griechen hatten scharfe Gesetze gegen die H-e (s. Agamu Dike); Lykurg belegte sie sogar mit entehrenden Strafen (s. Lakonika). In Rom erhob man seit 403 v. Chr. zum Besten des Staatsschatzes von den H-en (Caelibes) eine Abgabe (Aes uxorium, Hagestol ensteuer). Nach der vom Kaier Augustus erlassen Lex Julia et Papia Popaea konnten dieselben auch Nichts aus einem Testamente erwerben, wenn sie sich nicht noch innerhalb 100 Tagen nach dem Tode des Testators verehelichten. Ausgenommen hiervon waren nur diejenigen, welche wegen jugendlichen od. zu hohen Alters keine Ehe schließen können, Spadonen, Vestalische Jungfrauen, Witwen u. geschiedene Frauen, indem den ersteren ein Jahr, den letzteren ein halbes Jahr Freiheit verstattet war Auch erstreckte sich diese Unfähigkeit zum Erwerb aus Testamenten nur auf Testamente von solchen Personen, welche mit dem H-n entweder nur in einem über den sechsten Grad der Verwandtschaft hinausgehenden Grade od. gar nicht verwandt waren. Das den H-n dadurch verkümmerte Erbe fiel regelmäßig zunächst den anderen zur Erbschaft Berufenen, welche Kinder (Jus liberorum) hatten, u. in Ermangelung solcher dem Fiscus anheim. Auch machte früher in Deutschland in einigen Districten von Braunschweig (hier 1730 aufgehoben), Hannover, Württemberg u. der Pfalz der Landes- od. Gutsherr Ansprüche auf die Erwerb- u. Errungenschaft (nicht Erb-, Lehn- u. Stammgüter) derer, welche bis ins 50. Jahr unverheirathet blieben, od., vor dem 30. Jahre kinderlos verwirtwet, sich nicht wieder verheirathet hatten. Dies Recht hieß das Hagestolzenrecht od. Hagestolziat, Vgl. Wernher, De jure hagestolziatus, Wittenb. 1724; Scherz, De jure hagest., Strasb. 1726; Kreß, De jure hagest. in ducatu Guelpherb., Helmst. 1727.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Hagestolz — Hagestolz. Ein sehr altes, angelsächsisches Wort, das anfänglich nur für einen über die Jugendjahre hinaus ehelos Lebenden gebraucht ward, jetzt aber meistens halbspottend für einen Ehescheuen gilt. Seinen Ursprung soll es von dem Worte Hag, was… …   Damen Conversations Lexikon

  • Hagestolz — Hagestolz,der:⇨Junggeselle Hagestolz→Junggeselle …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Hagestolz — Sm erw. obs. (9. Jh., Form 13. Jh.), mhd. hagestolz, älter hagestalt, ahd. hagustalt, hagastalt, as. hagustald, hagastald Stammwort. Aus g. * hagu stalda m., auch in runen nord. hagustaldaz, anord. haukstaldr, haukstallr (lautlich umgeformt), ae …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Hagestolz — (eigentlich »Hagbesitzer« im Gegensatz zu Hofbesitzer, a. d. altsächs. hag, umfriedigtes Grundstück, und staldan, besitzen), ursprünglich ein jüngerer Sohn, der als Kleinhäusler bei dem erstgebornen Bruder, dem das väterliche Grundstück zufiel,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hagestolz — Hagestolz, eigentlich der auf einem Nebengut [hag] sitzende jüngere Sohn; dann s.v.w. alter Junggeselle …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Hagestolz — Hagestolz, althochdeutsch Hagastalt, d.h. ein Alleinwohnender, jetzt ein freiwillig Eheloser, der aus selbstsüchtigen Gründen es verschmäht eine Familie zu stiften …   Herders Conversations-Lexikon

  • Hagestolz — Er ist ein alter Hagestolz: ein unverbesserlicher Junggeselle; er will nicht heiraten. Lange Zeit wurde der zweite Teil des Wortes an ›stolz‹ = superbus angelehnt, wodurch sich die Etymologie ›Einer, der auf seinen Hag stolz ist‹ ergab. Im… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Hagestolz — Carl Spitzweg: Der Hagestolz Ein Hagestolz ist ein älterer Junggeselle. In der Umgangssprache wird der Begriff darüber hinaus in der Bedeutung Junggeselle aus Überzeugung oder Sonderling – ein Mann, der die Ehe verabscheut – gebraucht… …   Deutsch Wikipedia

  • Hagestolz — Ha|ge|stolz 〈m. 1〉 (älterer) Junggeselle [<ahd. hagustalt, eigtl. „Hagbesitzer“ (got. staldan „besitzen“); urspr. „Besitzer eines (umfriedeten) Nebengutes“; diese Nebengüter erhielten die jüngeren Söhne, die wegen des geringen Ertrages nicht… …   Universal-Lexikon

  • Hagestolz — 1. Ein Hagestolz sitzt frei, bis er sich verändert. – Graf, 43, 162. Die Ehelosigkeit wurde im Mittelalter als Ketzerei betrachtet. Ein Vorwurf erwuchs dem Manne aber erst dann daraus, wenn er in die höhern Jahre gekommen war. Um im gesetzlichen… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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