- Laßbrief
Laßbrief, 1) die Urkunde über die Freilassung eines Leibeignen od. Sklaven; 2) Scheidebrief.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Laßbrief, 1) die Urkunde über die Freilassung eines Leibeignen od. Sklaven; 2) Scheidebrief.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Laßbrief, der — Der Laßbrief, des es, plur. die e, eine schriftliche Urkunde, worin man einen Leibeigenen seiner Leibeigenschaft entlässet, ihn frey lässet … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Leibeigenschaft — Leibeigenschaft, der Zustand einer Person, bei welchem dieselbe nebst ihrer ganzen Nachkommenschaft einem Herrn so unterworfen ist, daß Letzter als Eigenthümer des Leibeignen erscheint u. über denselben alle Rechte eines Eigenthümers auszuüben… … Pierer's Universal-Lexikon