- Schisma
Schisma (gr., Spaltung, Trennung), 1) nach katholischem Kirchenrecht im weiteren Sinne die Aufhebung der kirchlichen Einheit in Folge der von zwei od. mehren Parteien erfolgten Wahl besonderer Kirchenoberhäupter; solche Spaltungen kamen schon seit dem 3. Jahrh. in der Kirche vor, wo dem gewählten Papste von einer andern Partei ein Gegenpapst entgegengestellt wurde; sie waren dort vorübergehend u. zwar bald von kürzerer Dauer, wie 367 u. 498 bei dem Streit des Damasus u. Ursicinus, Laurentius u. Symmachus etc., bald von längerer Dauer, wie seit 963, wo Leo VIII., Johann XII. u. Benedict V., u. 1044, wo Benedict IX., Sylvester III. u. Gregor VI. Gegenpäpste waren, bes. aber das große päpstliche S. von 1378–1429, wo über 50 Jahre zwei Päpste neben einander, der eine in Avignon, der andere in Rom, regierten, s.u. Papst S. 647. Für alle Zeit schied sich 1054 die Griechische Kirche von der Römischen u. wählte einen selbständigen Patriarchen in Constantinopel, s.u. Christenthum S. 98; 2) im engeren Sinne die Trennung einer Partei von der orthodoxen Kirche rücksichtlich der Verfassung, des Cultus u. der Disciplin; Schismatiker in diesem Sinne waren in der alten Kirche Felicissimus, Cyprian, Meletios (s.d.a.) etc., u. als solche gelten jetzt noch in der Katholischen Kirche die Armenischen Christen (s.d.) u. die Nichtunirten Griechen (s.u. Union); 3) (Mus.), eine Differenz, welche bei der Messung der Intervalle auf dem Monochord entsteht.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.