- Speciāl
Speciāl (v. lat. Specialis), Gegensatz von general (allgemein), 1) (speciell) besonders, einzeln, bestimmt, genau; 2) so v.w. bes. guter Freund. In der Mehrzahl Specialĭa, besondere Umstände, das Nähere, Genauere. Specialissĭma bis in das Kleinste dargethane Umstände. Daher Specialbefehl, ein besonderer, in irgend einer Sache von der Regierung des Landes erlassener Befehl. Specialgeographie, s.u. Geographie I. C). Specialgeschichte, s. n., Geschichte II. Specialhypothek, s.u. Hypothek. Specialinquisition (Specialuntersuchung), in dem Inquisitionsprocesse das zweite, auf die Generalinquisition (s.d.) folgende Stadium des Verfahrens s. Criminalproceß I. C) u. Articulirtes Verhör. Specialkarten, Landkarten, welche mit größter Ausführlichkeit einzelne Länder od. kleinere Gebiete darstellen, s.u. Karte S. 340, vgl. Planzeichnen B)). Specialmandat, s.u. Mandatum 3). Specialprävention, s.u. Criminalrechtstheorie B) c). Specialresolution, besondere Verfügung. Specialschule, in Frankreich so v.w. Gymnasium. Specialverdict, der Ausspruch der Geschworenen über den vorhandenen Beweis der Thatsachen, s.u. Geschworengericht VI. G). Specialvisitation, Kirchenvisitation, welche der Ephorus eines Sprengels hält. Specialvollmacht, Vollmacht für eine einzelne Geschäftsangelegenheit. Specialwaffen, die gemeinschaftliche Bezeichnung der Artillerie, des Genie u. des Generalstabes, weil dieselben ihre eigne Technik u. Wissenschaft haben. Specialität, Besonderheit, Einzelheit, besondere Eigenthümlichkeit.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.