Usus

Usus

Usus (lat.), 1) Gebrauch, Anwendung. Usus loquendi, Sprachgebrauch. Usus epanorthotĭcus, die Nutzanwendung. Usus fori, so v.w. Gerichtsgebrauch; 2) Mode; Usus est tyrannus, die Mode ist ein Tyrann; 3) nach Römischem Recht die persönliche Servitut, welche in dem dinglichen Rechte eine fremde Sache ihrer Natur u. Bestimmung gemäß für seine eigenen Zwecke zu gebrauchen, aber ohne das Recht besteht aus derselben sonst noch andere Vortheile zu ziehen, namentlich sie etwa als Erwerbsquelle zu benutzen. Der Berechtigte (Usuarius) hat daher namentlich nicht die Befugniß sich die Erzeugnisse der Sache anzueignen od. aus der Überlassung derselben an Andere sich einen Gewinn zu verschaffen, so wie auch selbst unentgeldlich nicht der Gebrauch ganz u. gar einem Anderen überlassen werden kann. Jedoch wird nach Umständen, mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der Sache u. nach der muthmaßlichen Willensmeinung der den U. verleihenden Person, dem Rechte des U. auch eine weitere Ausdehnung gegeben, u. so bes. dem Usuar auch ein beschränkter Bezug von Früchten der Sache zum unmittelbaren Verbrauch nach Maßgabe seines Bedürfnisses beigelegt, wodurch der U. sich dem Rechte des Usus fructus (s.d.) sehr nähert. Von dem U. gelten gleiche Grundsätze, wie bei den persönlichen Servituten überhaupt. Im heutigen Rechtsleben ist eigentlich mit einem bestimmten Ausdruck der römische Begriff des U. nicht verbunden, u. es kommt daher in jedem Falle auf die Auslegung der besonderen Willenserklärung an, ob ein dem römischen U. gleiches od. in welcher Art sonst beschränktes dingliches Nutzungsrecht anzunehmen sei. Nach dem Österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuch besteht die Servitut des Gebrauches darin, daß Jemand befugt ist eine fremde Sache, ohne Verletzung der Substanz, blos zu seinem Bedürfnisse zu benutzen; der Code Napoléon legt das Hauptgewicht auf die Dispositionen des Vergleiches; 4) eine Art der römischrechtlichen Eheschließung, wonach eine Ehefrau dann in die Manus ihres Mannes gelangte, wenn sie ein Jahr im Hause desselben verblieben war, ohne während dieses Jahres drei Nächte aus dem Hause entfernt gewesen zu sein, s. Ehe S. 502.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Usus —    • Usus,          a) usus (et) auctoritas, древнейшее выражение вместо usucapio;          b) Usucapio manus (см. Manus);          c) Usus означало право владения известным предметом без права пользования доходами с него, напр., жить в доме, но… …   Реальный словарь классических древностей

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  • Usus — »Brauch, Gewohnheit, Herkommen, Sitte«: Das Fremdwort wurde im 17. Jh. in die Studentensprache aus lat. usus »Gebrauch; Übung, Praxis« aufgenommen und gelangte von dort in die Umgangssprache. Lat. usus gehört zu lat. uti (usum) »von etwas… …   Das Herkunftswörterbuch

  • usus — ● usus nom masculin (latin usus) L un des attributs du droit de propriété (avec l abusus et le fructus), celui d utiliser la chose dont on est propriétaire …   Encyclopédie Universelle

  • Usus — der; <nach lat. usus »Gebrauch, Übung, Praxis«, eigtl. Part. Perf. von uti »von etwas Gebrauch machen, etwas benutzen«> Gebrauch; Brauch, Gewohnheit, Herkommen, Sitte …   Das große Fremdwörterbuch

  • Usus — (lat.), Gebrauch, Herkommen; daher usuell, gebräuchlich. Im römischen Recht ist U. eine persönliche Dienstbarkeit, vermöge deren dem Berechtigten (usuarius) die Benutzung (Gebrauchsrecht) einer fremden Sache für seine Person, mithin ohne das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Usus — (lat.), Gebrauch, Herkommen; jurist. eine persönliche Dienstbarkeit (s. Servitut). U. (est) tyrannus, der Gebrauch (bes. Sprachgebrauch) ist ein Tyrann, herrscht gebieterisch …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Usus — Usus, lat., 1) Gebrauch einer Sache; 2) Rechtsgebrauch, Herkommen; 3) das Servitutsrecht einer Person auf Benutzung einer fremden Sache mit Ausschluß des Fruchtgenusses …   Herders Conversations-Lexikon

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