Wehrgeld

Wehrgeld

Wehrgeld, 1) die Summe Geldes, um welches ein Gegenstand eingekauft worden ist; 2) (Wiedergeld, Wiedergeltung, Friedegeld, Neungeld, Dreigeld), die Geldsumme, welche nach altdeutschem Rechte von einem Todtschläger denen gezahlt werden mußte, welche eigentlich die Blutrache wegen eines Erschlagenen auszuüben hatten. Unfreie hatten das W. nicht, sondern nach einem Gesetz Kaiser Heinrichs II. von 1022 mußte der Todtschläger dem Herrn des Unfreien das W. bezahlen, u. dieser dann mit den nächsten Verwandten des Getödteten sich abfinden. Seitdem durch Maximilians I. Landfrieden die Privatbefehdungen aufgehoben u. vorsätzliche Todtschläger in der Regel am Leben bestraft wurden, hörte auch das W. in seiner frühern Gestalt auf u. wurde nur auf den Fall beschränkt, wenn der Todtschlag durch Fahrlässigkeit od. Zufall od. in Nothwehr erfolgte. Nach dem Sachsenspiegel ist die Summe des W-es bei Männern auf eine Summe von 240 Thlrn., bei dem Tode von Frauen auf 120 Thlr. zu setzen; im Königreich Sachsen hat der Gerichtsgebrauch diese Summen aber auf 20 u. 10 Thlr. gemildert. Wenn Mehre an der Tödtung Theil nahmen, mußte jeder das ganze W. bezahlen. An die Stelle desselben ist fast überall eine Entschädigungsforderung der Nachgelassenen wegen jedes, durch die Tödtung entstandenen Schadens getreten, welche nicht blos auf Cur-, Begräbniß- u. Trauerkosten, sondern auch auf Alimentation der Wittwe u. unmündigen Kinder, auch solcher andern Personen, welche der Getödtete zu alimentiren schuldig war u. welche sich nicht selbst ernähren können, sich erstreckt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Wehrgeld — * Wehrgeld zahlen müssen. Wehrgeld, nach mittelalterlichem Strafrecht, wonach fast alle Vergehen und Verbrechen mit Geld zu sühnen waren, ist ein dem Verletzten zu persönlicher Genugthung, Busse (Wette, fredum) dagegen ein zur Sühne des gestörten …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Wehrgeld — Wehr geld , Wehrgelt Wehr gelt , n. (O. Eng. Law) See {Weregild}. [1913 Webster] …   The Collaborative International Dictionary of English

  • Wehrgeld — Wehrgeld, s. Wergeld; auch soviel wie Wehrsteuer …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wehrgeld — (Wergeld), s. Blutgeld; auch s.v.w. Wehrsteuer (s.d.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Wehrgeld — Wehrgeld, 1) Kaufsumme; 2) das Sühnegeld, womit sich im altdeutschen Recht der Todtschläger mit den zur Blutrache Berechtigten abfinden konnte; später nur noch bei Tödtung aus Fahrlässigkeit und Zufall zulässig; an dessen Stelle jetzt die… …   Herders Conversations-Lexikon

  • wehrgeld — wehrgeld, gelt see wergeld …   Useful english dictionary

  • Wehrgeld — Wergeld (auch Wehrgeld, Wiedergeld, Manngeld, Friedegeld, Compositio, Weregildus, vom althochdeutschen wer = „Mann“, verwandt mit lat. vir) war im germanischen Recht das Sühnegeld, eine Entschädigung, die ursprünglich den nächsten Angehörigen… …   Deutsch Wikipedia

  • Wehrgeld — Wergild Le wergild, littéralement « prix de l’homme », (également écrit weregild, wergeld, wehrgeld ou weregeld) est une somme d’argent demandée en réparation à une personne coupable d’un meurtre, ou d’un autre crime grave. Cette… …   Wikipédia en Français

  • wehrgeld — (entrée créée par le supplément) (vêr ghèld) s. m. Terme germanique appartenant à la période barbare. Prix qu on payait pour le meurtre d un homme. •   Ils [les antrustions] avaient droit au triple wehrgeld, en d autres termes, la liberté et la… …   Dictionnaire de la Langue Française d'Émile Littré

  • Wehrgeld, das — Das Wèhrgeld, des es, plur. von mehrern Summen, die er, in den ehemaligen Rechten, der Preiß, um welchen jemand in der bürgerlichen Gesellschaft geschätzt war, welchen denn dessen Mörder den Verwandten erlegen mußte; von Wehre, der Werth, valor,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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