- Barby
Barby, 1) alte Herrschaft, später Grafschaft an der Mittelelbe, von der die Stadt B. (s. unten 2) der Hauptort war; bestand aus den Ämtern B., Rosenburg, Egeln, Walthernienburg u. Mühlingen, u. stand unter sächsischer Lehnshoheit. Die Grafen von B. führten ihr Geschlecht geschichtlich bis zu den Grafen Burchardt um 1149 zurück. 1228 kaufte Walther Nienburg, baute dort ein neues Schloß u. nannte es nach sich Walthernienburg, 1316 kaufte Albrecht II. Mühlingen, 1410 Burchhard IV. Egeln. (Ein junger Herr von B., Gespiele der Prinzen Ernst u. Albrecht von Sachsen, ward 1455 beim Prinzenraube zu Altenburg irrthümlich statt des Prinzen Albrecht ergriffen, s.u. Prinzenraub). 1497 wurden die Herren von B. zu Grafen von B. erhoben, jedoch blieb das Lehnsverhältniß zu Kursachsen unverändert. Da mit Graf August Ludwig, geb. 1639, 1659 die Grafen von B. im Mannsstamm erloschen, so wurden die Besitzungen getheilt: Anhalt erhielt Walthernienburg u. Mühlingen, Sachsen-Weißenfels aber Barby, u. Brandenburg Rosenburg nebst Egeln. Die neue kleine Grafschaft B., bestehend aus dem Amte B., ward 1660, nach dem Tode des Herzogs August von Weißenfels, an dessen 3. Sohn Heinrich gegeben, welcher die Linie Sachsen-B. gründete, doch starben diese Herzöge von B. schon 1739 mit Heinrichs Sohn, Georg Albrecht, wieder aus (s. Sachsen [Gesch.]), u. B. fiel nun an Weißenfels u. 1746 mit diesem an Kursachsen zurück. Es ward von Sachsen 1807 an das neue Königreich Westfalen abgetreten u. kam 1813, nach dessen Auflösung, an Preußen; 2) Stadt an der Mündung der Saale in die Elbe, im Kreise Kalbe, Regierungsbezirk Magdeburg, Herrnhutercolonie, Schullehrerseminar, Blindenanstalt, Sternwarte, Tuch- u. Leinweberei; 3800 Ew.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.