- Bewurf
Bewurf (Bauk.), die Bekleidung der Wände u. Decken eines Gebäudes, um dessen Aussehen zu verschönern u. um die Außenflächen gegen die Witterung zu schützen. Man wendet zum gewöhnlichen B. auf Mauerwerk mit grobem Sand versetzten Mörtel, zu feinerem B. im Inneren mit weniger grobem Sande u. etwas Gyps gemischten Mörtel an. Noch feinerer u. fester B. (Weißstuck) wird aus 2/3 Weißkalk u. 1/3 Gyps gemischt, od. aus 1/3 scharfem, geschlämmtem Grande u. 2/3 Gyps. B. an feuchten Orten wird aus; Kalk u. 2/3 Ziegelmehl, B. von Lehmwänden aus Mergelkalk u. Sand od. geschlämmtem Lehm u. Steinkohlenasche bereitet. Vor dem Anwerfen des Putzes muß die Mauer ausgetrocknet, von Staub gereinigt sein u. vorher angefeuchtet werden. Holzwerk wird vorher mit Latten, Ruthen od. Rohr, das mit Nägeln u. Bindfaden befestigt (berohrt) wird, beschlagen; Lehmwände werden erst mit Lehmstroh beworfen, dann mit einem stumpfen Besen Löcher darein gestochen u. nun der eigentliche B. darauf gesetzt. Auch drückt man Ziegelstücken od. Scherben so in den Lehm, daß sie 1/4 Zoll hervorragen u. dann den Putz tragen. Das Bewerfen selbst geschieht mit der Maurerkelle u. wird entweder rauh gelassen (berappt), Spritz-B. genannt; od., bes. im Innern, mit dem Reibebret abgerieben (filzen, fein berappen, putzen im engeren Sinne, tünchen). Bei den Alten wurden sogar Quadersteinmauern u. steinerne Säulen verputzt. Ihr B. war 1/3 löchriger Kalkstein, der gleich nach dem Brennen gelöscht u. lange gut in Gruben verwahrt, mit 2 Flußsand gemischt u. tüchtig durchgerührt ward. An feuchten Orten nahm man 3/4 feines Ziegelmehl zu 1/4 Kalk. Die hiermit bekleidete Mauer überdeckte man mit einem dreimaligen B. von, mit Kalk gemengtem Sand u. dann mit drei anderen von Kalk mit Marmorstaub gemischt, welcher letztere bei jedem B. immer feiner genommen ward Jede Schicht kam auf die andere, wenn diese noch naß war. Dieser 2–3 Zoll starke B. behielt viele Jahrhunderte seine Politur u. ist noch jetzt bei vielen erhaltenen Bauwerken so fest, daß er sich wie Marmor absägen u. transportiren läßt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.