- Danebrogorden
Danebrogorden (v. Brog: Tuch, Fahne), dänischer Civil- u. Militärorden, angeblich gestiftet vom König Waldemar II. 1219 zum Andenken an seinen Sieg über die Esthen bei Reval, welchen die Dänen dadurch erfochten, daß ihnen vom Himmel eine rothe Fahne (Brog) mit rothem Kreuz herabgereicht wurde, welche sie seit jener Zeit beibehielten u. Danebrog nannten. Im 15. Jahrh. gerieth der Orden in Verfall; 1671 erneuerte ihn Christian V., 1808 verwandelte ihn Friedrich VI. in einen Verdienstorden, u. durch Verordnungen vom 28. Jan. 1809 u. 28. Jan. 1812 wurde er in seiner jetzigen Weise organisirt, wonach er nun aus vier Klassen besteht, jedem Dänen erreichbar ist u. keine bestimmte Zahl von Mitgliedern hat. Ordenszeichen: ein längliches goldenes Kreuz, weiß emaillirt, mit rothen Rändern u. goldener Einfassung; darüber der Namenszug des Königs u. über diesem die Königskrone, auch mit Königskronen in den Winkeln. Auf dem Kreuz stehen in den 4 Armen die Worte: Gud og Kongen (Gott u. der König), u. in der Mitte ein W. (Waldemar) mit einer Krone. Band: weiß, mit rothen Rändern. Die 1. Klasse Großcommandeur: Kreuz mit Brillanten, hängt um den Hals; 2. Klasse, Großkreuz: ohne Kronen in den Winkeln, mit Brillanten, hängt von der Rechten zur Linken über die Schulter; 3. Klasse. Commandeur: mit den Kronen in den Winkeln, worauf vorn obige Devise u. hinten 1219 u. 1671 stehen, um den Hals u. dabei das Kreuz der ersten zwei Klassen, doch ohne Strahlen, auf der linken Brust; 4. Klasse, Ritter: tragen das Kreuz etwas kleiner in dem linken Knopfloche; eine 5. Klasse bilden seit 1808 die Danebrogmänner, welche das Ritterzeichen in Silber erhalten. Alle fünf Klassen müssen das silberne Kreuz der Danebrogmänner auch tragen, wenn sie es erhalten. Bei Festlichkeiten erscheinen die zwei ersten in einer Ordenskleidung, mit dem Kreuz an goldener Kette, welche dreierlei Glieder bilden: das Kreuz, ein gekröntes W. u. ein gekröntes C5 (d. i. Christian V.).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.