- Nordwestliche Provinzen
Nordwestliche Provinzen (North Western Provinces), ist die officielle Benennung eines Ländercomplexes des Angloindischen Reichs, welche unter einem Lieutenant-Governor stehen u. in das eigentliche britische Gebiet u. die noch nicht einverleibten Districte (Non-regulation districts) zerfällt. Die eigentlichen britischen Besitzungen werden begrenzt im Norden von Sirhind, dem Deyra-Doon, Kumaon u. Nepaul; im Osten von Nepaul, Oude u. Bengalen, im Süden von Bengalen u. dem Fürstenthum Rewa, im Südwesten endlich von Bundelcund, dem Staate des Scindiah u. Rajpootana. Die N-n P. umfassen in sechs Divisionen (Divisions) folgende 31 Districte: Division Delhi: Paneeput, Hurreeanah, Delhi, Rohtuk u. Goorgaon; Div. Meerut: Saharunpore, Mozuffurnuggur, Meerut, Boolundschuhar, Allygurh; Div. Rohilcund: Bijnour, Moradabad, Budaon, Bareilly, Shahjehanpore; Div. Agra: Muttra, Agra, Furruckabad, Mynpoorie, Etawah; Div. Allahabad: Cawnpore, Futtehpore, Humeerpore (Calpa), Banda, Allahabad; Div. Benares: Goruckpore, Azimghur, Jounpore, Mirzapore, Benares, Ghazeepore. Zu den noch nicht einverleibten Gebieten, welche unter dem Lieutenant-Governor der N-n P. stehen, gehören: Das Sangor- u. Nerbuddaterritorium, das Buttyterritorium, die Pergunnah von Kote-Kasim, Jaunsar u. Bawur, das Deyrah-Doon, Kumaon mit Britisch-Gurhwat, Ajmere, Britisch-Nemaur. Das eigentlche britische Gebiet umfaßt 81,908 Gemeinden; von dem steuerpflichtigen Bodenwaren 241/2 Millionen Acres cultivirt, 7,942,000 culturfähig; wüst liegen 101/2 Mill. Acres, steuerfrei sind 3,267,000 Acres. Die Bodenrente ergibt einen Ertrag von 40,654,000 Rupien jährlich. Das Areal wird auf 3405 QM. angegeben. Die Gesammtbevölkerung betrug nach dem letzten Census (1853) 30,271,882; darunter befanden sich Hindus 25,724,111 (wovon 17,699,160 Ackerbau trieben), Muhammedaner 4,547,771, wovon nur 1,894,270 Ackerbauer. Der Grund u. Boden ist nach dem Putteedarreesystem besteuert. Die jetzigen N-n P. bildeten früher einen Theil der Präsidentschaft von Bengalen, wurden aber 1835 abgetrennt u. unter einen eigenen Lieutenant-Governor gestellt, der seine Residenz in Agoa hat.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.