- Pflügen
Pflügen, 1) das Feld mit dem Pfluge bearbeiten, indem man einen Streifen Erde von einer gewissen Breite zu einer bestimmten Tiefe senkrecht vom Lande u. wagerecht vom Untergrunde abschneidet u. so umwendet, daß seine untere Fläche nach oben kommt. Der Zweck des P-s ist den Boden[23] aufzulockern, zu mischen, zu formen, das Unkraut zu zerstören u. den Mist unterzubringen. Hauptrücksichten beim P. sind: Ziehen gerader, gleichbreiter u. gleichtiefer Furchen; vollständiges Abschneiden derselben, damit keine Kämme od. Rennbalken stehen bleiben; vollkommenes Umwenden der Furchen u. reines Ausstreichen der Erde aus denselben. An Abhängen muß der Quere, nicht der Länge, auf nassem, sehr bindendem Boden müssen schmale, auf trockenem Boden breite Beete gepflügt werden. Nach der verschiedenen Dichtigkeit des Bodens u. nach den Früchten, welche gebaut werden sollen, sind mehr od. weniger Pflugarten erforderlich. Einem festen, dichten Boden muß man in der Regel mehr Pflugarten geben, als einem lockeren, leichten Boden, welchem zu viele Pflugarten schädlich sind, weil sie ihm seine geringe Dichtigkeit nehmen; einem schweren, festen Boden ist es vortheilhaft, ihn zur Bestellung zur Saat schon im Herbst zu pflügen. Die Sturzfurche, welche den Zweck hat, Unkraut u. Stoppeln zum Verrotten zu bringen, muß flach u. zur Saat darf keine tiefere, als die vorhergehende Furche gegeben werden. Vom flachen zum tiefen P. kann man übergehen, wenn man die heraufgeholte rohe Erde möglichst lange der Luft u. dem Frost ausgesetzt hat u. deshalb beim Anbau der Sommerfrüchte schon vor Winter die erste tiefere Pflugart gibt, wenn man dem Acker nach Bedürfniß in den nöthigen Zwischenräumen eine bis zwei Pflugarten über die gewöhnlichen gibt u. wenn man die Düngermasse so weit vermehrt hat, daß auch die größere Erdmasse durch Düngung befruchtet werden kann. Schädlich ist das Vertiefen der Ackerkrume, wenn sich unter ihr Erdarten befinden, welche ihren Bestandtheilen u. Eigenschaften nach dem Pflanzenwachsthum nicht zusagen u. wenn durch das tiefere P. der undurchlassende Untergrund über leichtem, dürrem Boden zerstört wird. Will od. kann man aus irgend einem Grunde das Tiefpflügen mit dem tiefgehenden Beetpflüge nicht vornehmen, so kann die Vertiefung ohne Nachtheil mit dem Untergrundpflüge geschehen, welcher den Boden in der Tiefe blos lockert, ohne ihn herauszubringen. Fängt man mit dem P. an der Seite des Ackers an u. fährt nach der Mitte zu fort, so daß zuletzt auf dem Mittelrücken eine tiefe Furche liegen bleibt, so nennt man dies Auseinanderpflügen, im umgekehrten Falle, wenn die Furchen gegen den Mittelrücken geworfen werden, Zusammenpflügen. Nach der Zeit unterscheidet man das Brachen od. Stürzen, das erste P. des zu Brache niedergelegten Feldes, im Herbst od. Frühjahr; das Wenden od. Zwiebrachen, die zweite Pflugart, geschieht beim Brachfelde gewöhnlich im Juni zur vollen Tiefe; das Ruhren od. Dreiarten (vgl. Dreiern), die dritte Pflugart des Brachlandes, geschieht im Juli od. August, u. das Saatpflügen unmittelbar vor dem Säen. Zur Sommerfrucht wird gewöhnlich drei Mal gepflügt, das erste Mal gleich nach der Ernte, wo die Stoppeln umgebrochen werden, heißt Felgen; das zweite im Spätherbst od. Frühjahr Ruhren, u. das dritte kurz vor der Saat die Saatfurche. Außerdem unterscheidet man noch das Dreeschpflügen, wenn der Acker zu Weide od. Gras niedergelegt war. Eine besondere Art des P-s ist das Balkenstreifen (Halbpflügen), wo der Boden in lauter kleine Dämme aufgepflügt wird, bes. anwendbar bei hartem, nassem, bindendem Boden; das Querpflügen, wo, nachdem einmal in die Länge gepflügt worden ist, in die Quere gepflügt wird, u. das Spatpflügen, wo in der von dem Pfluge gemachten Furche Arbeiter mit Gabeln gehen u. die Erde tief lockern. 2) Vom Anker, welcher im Grunde des Wassers nicht fest hält, sondern von dem vor dem Anker treibenden Schiffe fortgeschleppt wird.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.