Steckbrief

Steckbrief

Steckbrief (Fahndungsschreiben), ein vom Untersuchungsrichter erlassenes, an alle Behörden gerichtetes offenes Ersuchungsschreiben, in welchem das Ansuchen gestellt wird einen Angeschuldigten, dessen Verbrechen im Allgemeinen angeführt u. dessen Signalement beigefügt wird, auszuforschen u. denselben im Betretungsfalle an das requirirende Gericht abzuliefern. Der Name kommt wahrscheinlich daher, daß man sonst die schriftliche Ladung solcher Leute, weil man ihren Aufenthalt nicht wußte, an den vier Armen eines Kreuzweges, nach allen vier Himmelsgegenden zu, an einen Pfahl oder Baum aufsteckte. Der S. ist eine Maßregel der Specialuntersuchung (s.u. Criminalproceß) u. kann daher nur gegen eine Person erlassen werden, gegen welche bereits gegründeter Verdacht der Verübung eines bestimmten Verbrechens vorliegt. Auch dient der S. nur als ein Auskunftsmittel für solche Fälle, in denen der Angeschuldigte nicht durch einen an ihn selbst gerichteten Vorführungsbefehl erlangt werden kann. Der S. wird den nächsten Polizeibehörden u. Untergerichten in schriftlicher Ausfertigung mitgetheilt, zugleich auch in öffentliche Blätter eingerückt. In neuester Zeit benutzt man zur schnellen Verbreitung wohl auch die Telegraphie. Jede Behörde, an welche ein S. kommt, ist gehalten den Inhalt desselben alsbald den ihr untergebenen Dienern bekannt zu machen u. dieselben zur Aufmerksamkeit auf den Verfolgten (Juvigilirung, Fahndung) anzuweisen. Wird der Verfolgte ergriffen, so wird die verfolgende Behörde benachrichtigt u. der Ergriffene, je nachdem die Auslieferung gestattet ist, entweder an diese Behörde abgeliefert od. ihm bei der Behörde selbst, welche ihn ergriff, der Proceß gemacht. Zugleich erfolgt, wenn der S. durch öffentliche Blätter bekannt gemacht wurde, nach Erlangung des Verfolgten durch dieselben Blätter die Bekanntmachung der Steckbriefserledigung. Gleiches geschieht, wenn etwa durch neuere Anzeigen sich die Unschuld des Verfolgten herausgestellt hat.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Steckbrief — Steckbrief, öffentliches Ersuchen um Festnahme einer zu verhaftenden Person, die eines Verbrechens oder Vergehens beschuldigt oder flüchtig ist, oder aber eine ihr zuerkannte Freiheitsstrafe nicht antritt. Nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Steckbrief — Steckbrief, auf Grund eines Haftbefehls (bei Entsprungenen auch ohne diesen) erlassenes öffentliches Ersuchen an andere Behörden, eine näher bezeichnete Person festzunehmen und einzuliefern oder behufs der Abholung Nachricht zu geben… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Steckbrief — Sm std. (16. Jh.) Hybridbildung. Vermutlich nach dem Rechtsbrauch, die Ladung vor Gericht in den Torriegel zu stecken, wenn der Angeklagte nicht anzutreffen war (oder wenn die Ladung vor ein Femgericht nachts erfolgte).    Ebenso ndn. stikbrev,… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Steckbrief — Fahndungplakat Rote Armee Fraktion vom Dezember 1986 Der Steckbrief ist ein öffentliches Ersuchen um Festnahmen einer zu verhaftenden Person, welche flüchtig ist oder sich verborgen hält. Diese Öffentlichkeitsfahndung ist ein Teil der… …   Deutsch Wikipedia

  • Steckbrief — Stẹck|brief 〈m. 1〉 öffentlich bekanntgegebene Personenbeschreibung (flüchtiger Verbrecher usw.) * * * Stẹck|brief, der [eigtl. = Urkunde, die eine Behörde veranlasst, einen gesuchten Verbrecher »ins Gefängnis zu stecken«]: 1. (Rechtsspr.) [auf… …   Universal-Lexikon

  • Steckbrief — der Steckbrief, e (Aufbaustufe) öffentliches Ersuchen um Festnahme einer zu verhaftenden Person Beispiel: Der Verbrecher wird durch Steckbriefe mit persönlichen Angaben zu ihm und Fotos verfolgt. Kollokation: einen Steckbrief gegen jmdn. erlassen …   Extremes Deutsch

  • Steckbrief — stecken: In der nhd. Form »stecken« sind zwei im Ahd. noch getrennte Verben zusammengefallen: ein duratives ahd. stecchēn »fest haften, stecken bleiben« (ähnlich wohl in ↑ ersticken) und ein Veranlassungswort ahd. stecchen »stechend befestigen« …   Das Herkunftswörterbuch

  • Steckbrief, der — Der Stêckbrief, des es, plur. die e, in den Gerichten, Briefe, welche man an andere Obrigkeiten ergehen lässet, worin man einen entwichenen Übelthäter beschreibt, und selbigen im Betretungsfall anzuhalten und in Verhaft zu nehmen bittet; der… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Steckbrief — Stẹck·brief der; eine kurze Beschreibung, die die Polizei von einem Verbrecher gibt, um ihn zu finden …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Steckbrief — Steckbriefm 1.Personenbeschreibung;Lebenslauf.EigentlichdieBeschreibung(dasFahndungsplakat)einespolizeilichgesuchtenVerbrechers.1920ff. 2.Wehrpaß.BSD1965ff. 3.erfreulicheNachricht.DieseNachrichtkannmanandenSpiegelstecken;vgl⇨Spiegel6.1900ff …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

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